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Ferienzuschüsse für Familien – Land stellt dieses Jahr 380.000 Euro zur Verfügung (BB)

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Das Familienministerium unterstützt auch in diesem Jahr Familien mit geringem Einkommen aus Brandenburg bei ihrem Urlaub. Die Ferienzuschüsse betragen acht Euro pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied. Auch für die am 20. Juni beginnenden Sommerferien können noch Anträge beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden. Für die Ferienzuschüsse stehen in diesem Jahr 380.000 Euro im Landeshaushalt zur Verfügung. Das sind 80.000 Euro mehr als in 2018. Im vergangenen Jahr profitierten rund 1.540 Familien von dem Angebot.

Familienministerin Susanna Karawanskij: „Es ist eine gute Nachricht, dass wir das Geld für die Ferienzuschüsse im Haushalt deutlich erhöhen konnten. Viele Familien könnten sich ohne diese Unterstützung keinen Urlaub leisten. Das betrifft vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Gerade für Kinder ist das Verreisen in der Ferienzeit etwas ganz besonderes. Die gemeinsamen Erlebnisse mit der Familie stärken sie und verstärkt die Bindung. Nach den Ferien können sie sich mit ihren Freunden über die neuen Erfahrungen austauschen. Ausruhen, Spaß haben und gemeinsam Neues entdecken – das wollen wir unterstützen.“

Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Die Reise soll mindestens fünf und darf höchstens 14 Tage dauern. Die Förderung muss mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragt werden. Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Der Urlaub kann zum Beispiel in „Familienferienstätten“ verbracht werden, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Nähere Informationen zu den bundesweit über 90 Familienferienstätten sind im Katalog „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung und unter www.urlaub-mit-der-familie.de zu finden. Aber auch jede andere finanziell angemessene Ferienunterkunft kann gewählt werden.

Alle Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus bzw. im Internet unter www.lasv.brandenburg.de.

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