Start Wirtschaft Finanzausschuss des Bunderates beschließt zusätzliche Meldepflichten im steuerlichen Bereich (BY)

Finanzausschuss des Bunderates beschließt zusätzliche Meldepflichten im steuerlichen Bereich (BY)

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Mit den Worten „Rot-Grün ideologisch geprägte Bürokratisierungswut siegt über Vernunft und Augenmaß“ kommentierte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker die Mehrheitsentscheidung im Finanzausschuss des Bunderates bezüglich zusätzlicher Meldepflichten im steuerlichen Bereich. „Wir brauchen uns über die Regelungswut der EU gar nicht zu beschweren, wenn wir immer wieder noch eins draufsetzen“, kritisierte Füracker die Forderungen von Seiten der SPD und Grünen. Der Finanzausschuss hat heute gegen die Stimme Bayerns mehrheitlich befürwortet, über die bürokratischen Vorgaben der EU noch hinauszugehen und die Meldepflichten von Bürgern, Unternehmen und Wirtschaft über das notwendige Maß hinaus zu erweitern. So sollen die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Meldung grenzüberschreitender Steuermodelle noch um Meldepflichten betreffend rein innerstaatliche Gestaltungen erweitert werden. „In den europäischen Regelungen steckt schon genug an Unklarheit und Bürokratie drin. Es wäre vernünftig, erst Erfahrungen aus der Praxis zu sammeln, bevor an eine weitere Verschärfung der Meldepflichten gedacht wird“, so Füracker.

Die Intention der zugrundeliegenden EU-Richtlinie, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zu verhindern, sei nach den Worten von Füracker grundsätzlich zu begrüßen. Mit dem neuen Gesetz erhalte man bereits frühzeitig Kenntnis von überzogenen Gestaltungsmodellen. Ziele sind das Aufdecken von Steuerschlupflöchern und höhere Hürden für aggressive Steuerplanung.

Allerdings dürfe man „das Kind nicht mit dem Bade ausschütten“, stellte Füracker zu den Bestrebungen einiger Länder fest, die ohnehin schon weitgehenden Vorgaben der EU zu steuerlichen Meldepflichten noch weiter auszudehnen. Mit den neuen hochkomplexen Meldepflichten seien für alle Seiten auch erhebliche Unsicherheiten und ein deutlicher bürokratischer Aufwand verbunden. Deshalb würde man gut daran tun, erstmal nur die Vorgaben der EU hinsichtlich grenzüberschreitender Steuermodelle umzusetzen.

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