Weitere 1,85 Millionen Euro stehen für Waldumbau zur Verfügung.
Um Waldbesitzer nach den enormen Sturm-, Schneebruch-, Dürre- und Borkenkäferschäden weiter bei der Wiederaufforstung und dem Umbau gefährdeter Bestände zu unterstützen, wurde ein weiterer Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen gestartet. Dafür steht ein Budget in Höhe von 1,85 Millionen Euro bereit.
»Wir wollen die Waldbesitzer dabei unterstützen, den bereits begonnenen Waldumbau zu forcieren. Nur gemeinsam können wir unsere Wälder gegen den Klimawandel wappnen und widerstandsfähiger gegen zunehmende Stürme, Hitzephasen und Trockenperioden machen«, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. »Deswegen haben wir bei der zweiten Sachsenwaldkonferenz am vergangenen Freitag alle sächsischen Forstakteure an einen Tisch geholt, um mit ihrer Expertise das ‚Programm der Staatsregierung für den sächsischen Wald« mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen. Mit dem umfassenden Katalog können wir an einem Strang ziehen und unseren Wald fit für die Zukunft machen.«
Die Situation in den sächsischen Wäldern bleibt weiterhin angespannt. Die Großschadereignisse der vergangenen beiden Jahre haben auf zahlreichen Flächen zur Verlichtung oder Zerstörung von Waldflächen geführt. Besonders Nadelholzreinbestände aus Fichten oder Kiefern sind stark betroffen. Dort sollten Waldbesitzer schnell und zielgerichtet handlungs- und einsatzfähig sein. Für diesen Einsatz sind nicht nur Arbeitskapazitäten, sondern auch erhebliche finanzielle Aufwendungen notwendig.
Die Anträge können bis zum 17. Dezember 2019 gestellt werden. Die entsprechenden Formulare werden im Förderportal des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft bereitgestellt. Im Zusammenhang mit der Beschaffung und Pflanzung von Bäumen oder Saat können auch die Teilmaßnahmen Vorwuchsbeseitigung, Bodenvorarbeiten, die Errichtung eines erstmaligen Wildschutzes und bis zu zwei Kulturpflegen innerhalb eines Jahres nach Begründung gefördert werden. Es wird empfohlen, sich bei konkreten Fragen zur Förderung an den zuständigen Revierleiter für Privat- und Körperschaftswald des Staatsbetriebes Sachsenforst oder die Bewilligungsstelle Forstförderung in Bautzen zu wenden.