Die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Digitalpakts Schule in Hessen ist heute in Kraft getreten – Ab jetzt können Anträge gestellt werden.
Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger tritt heute die Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule in Hessen in Kraft. „Wir freuen uns, dass von nun an die öffentlichen und privaten Schulträger Förderanträge für ihre Schulen stellen können“, erklärten Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.
„Damit machen wir den Weg frei für einen weiteren deutlichen Ausbau der digitalen Infrastruktur an Hessens Schulen.“ Nach der Verabschiedung des „Gesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur“ (Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz – HDigSchulG) Ende September ist in den vergangenen Wochen die Förderrichtlinie für Hessen mit dem Bund, den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesrechnungshof abgestimmt worden. Sie ist Grundlage für das Förderverfahren und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die Schulträger Förderanträge für die Schulen stellen können.
Mit dem Digitalpakt werden Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur gefördert. Dabei wird das Ziel des Aufbaus möglichst einheitlicher und technisch aufeinander abgestimmter digitaler Lehr- und Lerninfrastrukturen verfolgt.
Förderfähige Maßnahmen sind demnach:
- Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
- Einrichtung von WLAN
- Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen, die das Landesangebot sinnvoll ergänzen
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Beamer, Displays nebst dazugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen
- digitale Arbeitsgeräte, beispielsweise für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder fachrichtungsbezogene Bildung an beruflichen Schulen
- Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbei zu führen, die Service-Qualität bestehender Angebote zu steigern oder die Erweiterungs- und Anschlussfähigkeit bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern
- Einrichtung von Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern. Personalkosten der Schulträger sind hierbei nicht förderfähig.
- unter besonderen Voraussetzungen auch schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets
Förderanträge stellen
Wesentliche Voraussetzung für einen Förderantrag ist die Vorlage eines Medienbildungskonzepts durch jede einzelne Schule.
Das Medienbildungskonzept hat mindestens die folgenden Angaben zu enthalten:
- eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung,
- ein pädagogisch-technisches Einsatzkonzept sowie
- eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte.
Unterstützung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung des schuleigenen Medienbildungskonzepts erhalten die Schulen insbesondere durch die Fachberatung Medienbildung an den Staatlichen Schulämtern.
Die praktische Umsetzung des Förderverfahrens ist auf die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) übertragen worden. Diese steht auch als Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Förderprogramm zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung erfolgt über die WIBank. Mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie steht ab dem heutigen Tag das Anmeldeformular zur Verfügung, sodass die Schulträger ab heute erste Anträge stellen können. Entsprechende Informationen und Unterlagen dazu finden sich auf der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).