„Die Frühförderung von Kindern mit Behinderungen muss weiterentwickelt werden. Zum einen sind Familienformen heute vielfältiger, was stärker berücksichtigt werden muss. Zum anderen müssen die ärztlichen und nichtärztlichen Angebote besser aufeinander abgestimmt werden. Frühförderung als Komplexleistung ist dafür ein guter Weg. Denn das heißt: abgestimmte Beratung, Diagnostik und Frühförderung wie aus einer Hand“, sagte Sozialministerin Susanna Karawanskij heute in Potsdam beim 21. Forum Frühförderung. Das Thema der Fachveranstaltung hieß „Mit den Eltern für das Kind – Innovative Frühförderkonzepte gestalten“. Das Forum veranstaltet die Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Brandenburg in Kooperation mit dem Land und der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.
Früherkennung und Frühförderung sind nach dem SGB IX ein Hilfeangebot für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder. Sie umfasst sowohl medizinische-therapeutische Leistungen als auch nichtärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische, psychosoziale Leistungen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten, die von den Krankenkassen und den Trägern der Sozialhilfe sowie der Jugendhilfe erbracht werden. Mit der Reform der Eingliederungshilfe gibt es seit 2018 eine gesetzliche Grundlage, was als sogenannte Komplexleistung in der Frühförderung erbracht werden kann.
Ministerin Karawanskij sagte: „In den ersten Lebensjahren werden die entscheidenden Weichen für die spätere Entwicklung gestellt. Je früher in der kindlichen Entwicklung eine Auffälligkeit oder Beeinträchtigung erkannt wird, desto besser kann vorgebeugt und geholfen werden. Das ist die Grundlage für Chancengleichheit und Teilhabe. Mit der neuen gesetzlichen Regelung können wir den Prozess der Frühförderung als Komplexleistung und unter gezielter Einbeziehung des familiären Umfelds weiter voranbringen.“ Derzeit laufen im Land Brandenburg die Verhandlungen für die Neufassung der Landesrahmenvereinbarung, die im Juli 2007 in Kraft trat. Sie regelt die inhaltliche Umsetzung der Früherkennung und Frühförderung in interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstellen und Sozialpädiatrischen Zentren sowie die Kostenteilung der Rehabilitationsträger. Die Rahmenvereinbarung hatten Krankenkassen und Kommunen vereinbart. Mit der Reform der Eingliederungshilfe ist das Land jetzt auch ein Verhandlungspartner.