„Die von der Europäischen Kommission vorgesehene gemeinsame europäische Einlagensicherung ist eine schlechte Idee, jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt. Die trotz aller Fortschritte weiterhin äußerst ungleiche Verteilung von Bilanzrisiken bei den europäischen Banken würde zu einer Umverteilung von soliden Banken zu Instituten in Schieflage führen. Hier gilt auch weiter Risikominderung vor Risikoteilung. Eine Transferunion über den Umweg deutscher und bayerischer Bankeinlagen darf es nicht geben!“, bekräftigte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich eines gemeinsamen Gesprächs mit Vertretern der bayerischen Kreditwirtschaft am Mittwoch (2.10.) in München.
„Die regionalen Besonderheiten der bayerischen und deutschen Bankenlandschaft dürfen nicht durch unverhältnismäßige Regulierungsvorgaben eingeebnet werden“, fordert Füracker weiter. „Die Institute dürfen nicht über Gebühr durch aufsichtsrechtliche Anforderungen belastet werden, sonst droht das erfolgreiche Zusammenspiel von Banken und Mittelstand bei der Unternehmensfinanzierung in Deutschland Schaden zu nehmen“. In diesem Zusammenhang sei insbesondere eine überambitionierte Umsetzung des finalisierten Basel III-Regelwerks zu vermeiden. Die zeitnahe Evaluierung der Zweiten Europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) sei dagegen zu begrüßen, da die Erfahrung gezeigt habe, dass eine praxisnähere Ausgestaltung der Regeln erforderlich ist.
Anlässlich wichtiger Weichenstellungen bei zentralen Gesetzgebungsvorhaben im Finanzmarktbereich auf EU-Ebene, die mit der Neubesetzung der EU-Kommission Fahrt aufnehmen werden, haben der Sparkassenverband Bayern, der Genossenschaftsverband Bayern e.V., der Bayerische Bankenverband e.V. und das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat als Eigentümervertretung der Bayerischen Landesbank und der LfA Förderbank Bayern eine gemeinsame Erklärung abgegeben – siehe Anlage. Sie plädieren für Proportionalität, Verhältnismäßigkeit und Augenmaß bei der Umsetzung von Vorhaben wie der Basel III-Finalisierung, der MiFID II-Überarbeitung und der Vollendung der Bankenunion. Finanzmarktstabilität und Verbraucherinteressen sind in angemessenen Ausgleich zu bringen mit den Interessen der betroffenen Kreditinstitute und der Realwirtschaft.