Start Politik Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen (BY)

Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen (BY)

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Bayerns Justizminister Georg Eisenreich gibt den Startschuss für die bayernweite Einführung des Projekts „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“: Nach der erfolgreichen Pilotierung bei der Staatsanwaltschaft München I wird das Projekt ab Montag in ganz Bayern ermöglicht. Eisenreich zu diesem Anlass: „Wir wollen in Bayern dafür sorgen, dass Ersatzfreiheitsstrafen möglichst nicht vollstreckt werden müssen. Dazu bieten wir passgenaue Lösungen an: das Programm ‚Schwitzen statt Sitzen‘ und nun neu das Projekt ‚Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen‘. So profitieren alle: Der Betroffene muss nicht in Haft. Gleichzeitig werden die Justizvollzugsanstalten entlastet.“

Eine Geldverwaltung kommt in Betracht, wenn der Betroffene zu einer Geldstrafe verurteilt und die Geldstrafe nicht bezahlt wurde. Bezieht der Betroffene Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, so kann die Staatsanwaltschaft auf Antrag die Geldverwaltung durch einen externen Träger bewilligen. Dieser lässt sich den Anspruch auf die Transferleistung teilweise abtreten und übernimmt die Ratenzahlung.

Der bayernweiten Einführung ging eine knapp einjährige Pilotierung voraus. Das Projekt wurde ab September 2018 bei der Staatsanwaltschaft München I in Kooperation mit der Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe erprobt. Minister Eisenreich: „Die Pilotierung in München war ein voller Erfolg: 76 Verfahren wurden eingeleitet. In weiteren 173 Fällen lagen zwar die Voraussetzungen für eine Geldverwaltung nicht vor, jedoch konnten die Betroffenen erfolgreich in gemeinnützige Arbeit vermittelt werden. Das Gesamtvolumen der verwalteten Geldstrafen beträgt 126.000 Euro, hiervon wurden gut 16.500 Euro bereits getilgt. So konnten 680 Hafttage als Ersatzfreiheitsstrafe vermieden werden.“

Das Projekt ist Teil eines Gesamtansatzes zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Mit dem Programm „Schwitzen statt Sitzen“ werden in Bayern seit Jahren erfolgreich Ersatzfreiheitsstrafen durch Ableisten gemeinnütziger Arbeit vermieden – im Jahr 2018 knapp 58.000 Hafttage. Das Projekt Geldverwaltung bietet eine sinnvolle Ergänzung – etwa bei Betroffenen, die wegen physischer Einschränkungen nicht arbeiten können. Auch ein Wechsel zwischen beiden Programmen ist möglich, wenn sich die Lebensumstände ändern. Eisenreich: „Unser Ziel sind passgenaue, flexible Lösungen. Das neue Projekt wird an die bereits eingerichteten Fachstellen zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit angebunden. Unnötige Bürokratie wird vermieden – wir vermitteln beide Angebote aus einer Hand.“

Bayerns Justizminister abschließend: „Für die erfolgreiche Erprobung danke ich allen Beteiligten bei der Staatsanwaltschaft München I und der Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe.“ Stellvertretend wendet sich Eisenreich an den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I, Hans Kornprobst, und an die Leiterin der Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe, Nicole Lehnert: „Herzlichen Dank für Ihr großes Engagement bei der Einführung des Projekts.“

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