Start Wirtschaft Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungs-staatsvertrag (NI)

Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungs-staatsvertrag (NI)

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Der von den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zwischen dem 26. März 2019 und dem 18. April 2019 unterzeichnete Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll ratifiziert werden. Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport in den Landtag einzubringen.

Der geltende Staatsvertrag konnte bislang im Bereich der Sportwetten nicht umgesetzt werden, da Gerichte die Erteilung von Konzessionen bis zu einer zeitlich nicht abschätzbaren Entscheidung in der Hauptsache unterbunden hatten. Diese Blockade-situation im Bereich der Sportwetten aufzulösen ist bisher nicht gelungen, nachdem einzelne Länder den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2017 nicht ratifiziert hatten und dieser damit gegenstandslos geworden war.

Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag enthält nunmehr die notwendigen punktuellen Regelungen, um die Blockadesituation im Bereich der Sportwetten aufzulösen und einen rechtssicheren Vollzug im Bereich der Sportwetten zu ermöglichen. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es ist vorgesehen, die Beschränkung der Anzahl der Konzessionen auf 20 aufzuheben. Mit der Aufhebung der Kontingentierung entfällt auch die Notwendigkeit eines Auswahlverfahrens, an dessen konkreter Umsetzung und Durchführung die zuständigen Gerichte Anstoß genommen hatten. Die zur Umsetzung erforderliche Ent-fristung der Experimentierklausel für Sportwetten haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bereits beschlossen.

Mit der Verlängerung der Experimentierphase bis zum Auslaufen des Staatsvertrages und der Aufhebung der Kontingentierung von Konzessionen wird die Erteilung von Konzessionen an Veranstalter von Sportwetten für die gesamte Geltungsdauer des Glücksspielstaats-vertrages rechtlich möglich. Dazu der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius: „Es ist wichtig, dass für den Bereich der Sportwetten eine Einigung erzielt und sich auf die notwendigen Änderungen verständigt wurde. So wird jetzt für Anbieter von Sportwetten, für Sportverbände, Werbetreibende und nicht zuletzt auch für die Aufsichtsbehörden Rechtsklarheit geschaffen.“

Die Konzessionserteilung erfolgt weiterhin im ländereinheitlichen Verfahren durch die zuständige hessische Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt). Der Einfluss des Landes Niedersachsen ist über das Glücksspielkollegium gewährleistet.

Mit der Erteilung von Konzessionen an die Veranstalter von Sportwetten wird ab 2020 erstmals auch die Erlaubniserteilung an Sportwettvermittlungsstellen in Niedersachsen möglich werden.

Im Zuge der Verbandsbeteiligung haben sich keine Änderungen ergeben. Diese wurden bezogen auf den vorliegenden Gesetzentwurf auch nicht gefordert. Das bei der Europäischen Kommission durchzuführende Notifizierungsverfahren wurde ohne Änderungen am notifizierten Text abgeschlossen.

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