Start Politik Gesetz zur Gründung der Stiftung für die friesische Volksgruppe (SH)

Gesetz zur Gründung der Stiftung für die friesische Volksgruppe (SH)

261

Schleswig-Holstein setzt ein weiteres starkes Zeichen für den Erhalt und die Förderung von Minderheitensprachen: Der Landtag hat heute (13. Dezember) das von der Landesregierung eingebrachte Errichtungsgesetz für die Friesenstiftung beschlossen. Damit sind wir in einem parteiübergreifenden Konsens einen weiteren großen Schritt vorangekommen auf dem Weg zu einer langfristigen Sicherung der friesischen Volksgruppe, sagte Ministerpräsident Daniel Günther. Die Stiftung wird ab dem kommenden Jahr Kunst und Kultur, die friesische Sprache, traditionelles Brauchtum oder die Forschung zur friesischen Sprache und Geschichte in Schleswig-Holstein fördern.

Die friesische Volksgruppe hat ihren festen Platz in Schleswig-Holstein. Mit ihrer Sprache und ihren Traditionen und Bräuchen prägt sie die einzigartige Identität unseres Landes und seinen kulturellen Reichtum mit, so Günther. Er bedankte sich bei allen Akteuren aus der Volksgruppe, dem Parlament, den Verwaltungen im Land und im Bund und bei seinem Minderheitenbeauftragten Johannes Callsen, die die Friesenstiftung mit auf den Weg gebracht haben.

Vorheriger ArtikelReferentenentwurf: Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (TH)
Nächster ArtikelLandesregierung modernisiert Löschfahrzeugbestand für mehr als 17 Millionen Euro (SH)