Start Allgemeines Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern und Menschenhandel

Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern und Menschenhandel

364

Kurzbeschreibung: Hauptverhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden

Nach Anklageerhebung vom 05.09.2018 läuft seit dem 22.01.2019 bei der Großen Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden die Hauptverhandlung gegen drei Thailänderinnen und einen Tailänder, denen gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in mehreren Fällen, teils in Tateinheit mit Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und mit Ausbeutung von Prostituierten zur Last gelegt wird. Den Angeklagten, die sich teilweise in Untersuchungshaft befinden, wird vorgeworfen, gemeinsam mit etlichen weiteren, gesondert verfolgten Personen ein Netzwerk gebildet zu haben, um auf dem Luftweg thailändische Frauen bzw. Transsexuelle für die Erbringung sexueller Dienstleistungen in das Bundesgebiet einzuschleusen. In Deutschland seien die Frauen/Transsexuellen in Bordellen untergebracht, die erzielten Einnahmen zur Häfte für die Tilgung der Schulden für die Einschleusung eingehalten worden. Gegenstand der Anklage sind drei Bordellbetriebe in Rastatt, der Tatzeitraum liegt in den Jahren 2016 und 2017.

Die am 22.01.2019 begonnene Hauptverhandlung wird am 13.02. (um 11:00 Uhr), am 15.02., 20.02., 27.02. 15.03., 19.03. 21.03. 25.03. 26.03. und 27.03.2019 fortgesetzt.

Vorheriger ArtikelSTA-HH: Zweite Anklage im Rolling Stones-Komplex erhoben
Nächster ArtikelEFRE-Mittel für „Rahmenplan Saale“