Ein am gestrigen Tage aus der Türkei eingereister 55-jähriger Beschuldigter wurde bei seiner Einreise nach Deutschland festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt.
Der Beschuldigte ist eines gewerbsmäßigen Betruges in acht Fällen in Tateinheit mit Amtsanmaßung, einer weiteren Amtsanmaßung sowie Beleidigung in zwei Fällen und einer Bedrohung dringend verdächtig.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts bereits am 14.06.2019 einen entsprechenden Haftbefehl wegen sechs dieser Taten erlassen und den Haftbefehl am 07.08.2019 um sechs weitere Taten ergänzt.
Der Beschuldigte soll sich im Wesentlichen gegenüber Asylbewerbern und Flüchtlingen wahrheitswidrig als Anwalt ausgegeben oder wahrheitswidrig behauptet haben, einen Rechtsanwalt vermitteln zu können, um bei Asylverfahren bzw. der Besorgung deutscher Pässe zu helfen. Nach Zahlung einer entsprechenden Gebühr soll es jedoch zu keiner entsprechenden Gegenleistung gekommen sein.
Der Haftbefehl wurde aufgrund des Haftgrundes der Fluchtgefahr erlassen, weil der Beschuldigte zu Beginn des Jahres 2019 aus dem Gebiet der Bundesrepublik ausgereist war und davon ausgegangen werden musste, dass er sich dem Strafverfahren entziehen will.
Dem Beschuldigten wurde noch am gestrigen Tag der Haftbefehl verkündet. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.