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Hessen begrüßt Pakt für den Rechtsstaat

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Justizministerin Eva Kühne-Hörmann begrüßte heute den Pakt für den Rechtsstaat als weiteren Baustein für das hessische Justizaufbauprogramm.

„Der Pakt für den Rechtsstaat bestätigt die Anstrengungen, die wir in den letzten Jahren mit dem Justizaufbauprogramm in Hessen unternommen haben. Er ist zugleich eine Unterstützung, die vielerorts begonnenen Anstrengungen fortzusetzen“, so Eva Kühne-Hörmann heute am Rande der Plenardebatte des Hessischen Landtages.

„Der Pakt für den Rechtsstaat ist maßgeblich auf Initiative Hessens und anderer Länder in den Koalitionsvertrag des Bundes verankert worden. Er verbindet das klare Bekenntnis zur Stärkung von Justizstrukturen auf allen Ebenen mit der Verpflichtung,  Vorschriften des Straf- und Zivilverfahrens sowie des Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel zu überprüfen, die gerichtlichen Verfahren zu beschleunigen. Unser Rechtsstaat ist mehr als die Summe seiner Gesetze und Justizstrukturen. Er ist ein Stück deutsche Identität. Er verkörpert und sichert unsere Demokratie und unsere Werte, indem er die Unabhängigkeit der Justiz garantiert. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf die hessische Justiz verlassen und als hessische Landesregierung haben wir in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die Justizstrukturen nachhaltig und flächendeckend gestärkt worden sind“, so die Justizministerin.

Pakt für den Rechtsstaat schon seit 2014

„In Hessen haben wir unseren Pakt für den Rechtsstaat schon im Jahr 2014 begonnen, lange bevor die Bundesebene dieses Thema für sich entdeckt hat. Seit dem Jahr 2014 wurden bereits über 500 Stellen in der Justiz neu geschaffen. Bereits beschlossene Abbauprogramme der Vergangenheit wurden gestoppt und so 184,5 Stellen nicht abgebaut. Allein für die Jahre 2017 bis 2019 umfasst das Justizaufbauprogramm einen Gesamtwert in Höhe von etwa 55,66 Mio. Euro und damit rund das Achtfache dessen, was der Pakt für den Rechtsstaat finanziell für Hessens Justiz ausmacht. Zudem wurden die Voraussetzungen für Bauinfrastrukturmaßnahmen im Wert von über 300 Mio. Euro im Bereich des Vollzuges und für die Sanierung bestehender Justizgebäude geschaffen, etwa die JVA Kassel I, das Justizzentrum Konstabler Wache in Frankfurt am Main, das Fachjustizzentrum in der Kassler Goethestraße und viele weitere Projekte. Auch wenn der Pakt für den Rechtsstaat lediglich die Stellenzuwächse ab dem Jahr 2017 einbezieht, also nicht den Personalaufbau der ganzen vergangenen Legislatur berücksichtigt, hat Hessen in diesem Zeitraum bereits 146,5 der vom Pakt für Hessen geforderten 149 Stellen geschaffen. Die Voraussetzungen für die Auszahlung der ersten Tranche in Höhe von 110 Mio. EUR für die Länder insgesamt liegen damit zumindest in Hessen vor“, erläuterte Eva Kühne-Hörmann.

Justizaufbauprogramm wird fortgesetzt

„Der Pakt für den Rechtsstaat ist deshalb eine gute Ergänzung, um mit dem Justizaufbauprogramm fortzufahren. Das ausdrückliche Bekenntnis des hessischen Koalitionsvertrages hierzu unterstreicht dies. Wir werden weiterhin mit Sorgfalt prüfen, wo Verstärkungen erforderlich sind, und werden auch weiterhin dafür sorgen, dass wir in allen Bereichen der Justiz eine angemessene Personalausstattung erreichen“, so die Justizministerin, die fortfuhr: „Dennoch muss auch der Bund die übernommenen Pflichten erfüllen. Die Länder haben in weiten Teilen ihre Hausaufgaben erledigt. Jetzt erwarten wir von der Bundesjustizministerin schnellstmöglich ihrerseits die Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat in Form von Gesetzesvorlagen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Gerichtsverfahren.“

Pakt für den Rechtsstaat stärkt Opferschutz

Die Justizministerin kündigte zudem an, den Opferschutz in Hessen weiter auszubauen. „Hessen ist dank großer ehrenamtlicher Unterstützung seit Jahrzehnten sehr engagiert im Opferschutz und in der Betreuung von Zeugen. Wir haben in der letzten Legislatur die Opferhilfevereine landesweit gestärkt und ausgebaut. An zahlreichen Standorten wurden Kinderzeugenzimmer sowie Zeugen- und Opferberatungen eingerichtet. Wir können nicht verhindern, dass Menschen Opfer oder Zeuge einer Straftat werden. Die Strafprozessordnung hat im Ermittlungs- und Strafverfahren richtigerweise vor allem den Täter im Blick. Mit unseren Anstrengungen im Bereich Opfer- und Zeugenschutz schaffen wir Anlaufstellen, bei denen die Belange des Opfers oder die der Zeugen im Mittelpunkt stehen. So sind wir in der Lage, sensibel und einzelfallbezogen auf die Menschen in dieser besonderen Lebenssituation einzugehen und Hilfe anzubieten“, so Eva Kühne-Hörmann, die auf die übereinstimmenden Ziele des Paktes mit dem Koalitionsvertrag in Hessen hinwies, den Opfer- und Zeugenschutz zu stärken.

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