Start Finanzen Höhere Mietzuschüsse ab 1. Oktober 2019 (BE)

Höhere Mietzuschüsse ab 1. Oktober 2019 (BE)

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Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Die Zuschüsse zu den Mietkosten für einkommensschwache Haushalte werden zum 1. Oktober erneut erhöht und damit der allgemeinen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt angepasst.
Darüber hinaus gibt es in der neuen Ausführungsvorschrift Wohnen (AV-Wohnen) eine Reihe von Verbesserungen, damit noch mehr Menschen, die Transferleistungen erhalten, in ihrer Wohnung bleiben können. Die Heizkosten werden anhand des bundesweiten Heizkostenspiegels dann im 4. Quartal 2019 angepasst.

In Berlin erhielten im Mai 2019 insgesamt rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen für Unterkunft und Heizung. Nachdem im Mai der Mietspiegel veröffentlicht wurde, steigen nun auch die Richtwerte der Bruttokaltmiete. Die Anhebung erfolgt – je nach Haushaltsgröße – um drei bis sieben Prozent.

Senatorin Elke Breitenbach: „Diese Mietübernahme ist existenziell. Schon mit der zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen AV-Wohnen ist es gelungen, dass gut zwei Drittel der Mieten von denjenigen, die Hartz-IV-Leistungen erhalten, nunmehr innerhalb der Richtwerte liegen. Vorher waren es weniger als die Hälfte. So konnte auch die Zahl der Umzüge deutlich gesenkt werden. Mit der jetzigen Anhebung der Mietzuschüsse müssen sich noch weniger Menschen sorgen, dass ihre Miete nicht mehr vollständig vom Jobcenter oder vom Sozialamt übernommen wird. Wir wollen, dass auch die Menschen, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, in ihren Wohnungen bleiben können und nicht an den Rand der Stadt gedrängt werden.“

Neben der Erhöhung der Richtwerte gibt es weitere Verbesserungen:

  1. Neu ist der Klimabonus. Damit Menschen auch energetisch sanierten Wohnraum anmieten können, steigt der Richtwert für die Bruttokaltmiete nochmals, für eine Person z.B. um 31 Euro. Dafür ergeben sich Einsparungen bei Heizkosten.
  2. Auch für Paarhaushalte gibt es Verbesserungen. Wenn ihre Miete den Bruttokaltmietrichtwert übersteigt, werden die Kosten der bisherigen Wohnung denjenigen Kosten gegenübergestellt, die mit einem Umzug verbunden wären (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung). Dabei werden nunmehr höhere Wohnflächen für die jetzige Wohnung berücksichtigt, damit die Paare in ihren Wohnungen bleiben können. Wie bei alleinziehenden Elternteilen mit einem Kind wird jetzt eine Wohnflächengrenze von 65 Quadratmetern zugrunde gelegt (bislang waren es 60).
  3. Für wohnungslose Familien ab fünf Personen wird eine Überschreitung des Richtwertes um mehr als 20 Prozent möglich sein.

Elke Breitenbach weiter: „Wohnungslosigkeit ist eine der großen Herausforderungen für Berlin. Über 36.000 Menschen sind in kostenintensiven Wohnungslosenunterkünften untergebracht, darunter auch Familien mit Kindern. Oft wohnen sie länger als ein Jahr dort, weil bezahlbarer Wohnraum schwer zu finden ist. Wir wollen es ihnen erleichtern, eine Wohnung anmieten zu können. Sie dürfen den Richtwert nun mehr als 20 Prozent überschreiten. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Außerdem sind in die AV-Wohnen Vorschläge der gerade vom Senat beschlossenen Leitlinien der Wohnungslosenpolitik eingeflossen. So wird die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Fachstellen für Wohnungsnotfälle intensiviert, z. B. bei der Übernahme von Mietschulden.“

Jetzt liegen außerdem die Zahlen aus dem 1. Halbjahr 2019 vor. Die Bilanz ist positiv:

  1. Seit der Neufassung der AV Wohnen zum 1. Januar 2018 sind mehr Mieten von transfergeldbeziehenden Haushalten von den Richtwerten der AV Wohnen umfasst, jetzt 62 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften im SGB II. Das ist insbesondere auf die Einbeziehung der mittleren Wohnlagen und der kleinen, teureren Wohnungen unter 40 qm und auf die Erhöhung der Wohnflächen zurückzuführen.
  2. Alleinerziehende und große Familien profitieren besonders von den Verbesserungen. Jetzt sind 57,7 Prozent der Bestandsmieten von Alleinerziehenden und 66 bis 76 Prozent der Mieten von Familien ab vier Personen von den Richtwerten umfasst.
  3. Sonder- und Härtefallzuschläge sowie der Umzugsvermeidungszuschlag bewirken, dass mehr Menschen in ihren Wohnungen bleiben können und keine Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden. Es wird weiterhin die volle Miete übernommen. Kostensenkungsverfahren sanken um rund 500 Fälle bzw. rund 20 Prozent.
  4. Die Zahl der Umzüge ist durch die Kostensenkungsverfahren im Vergleichszeitraum von 139 auf 128 (8 Prozent) gesunken.
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