Start Verbraucherschutz Hohe Haftstrafe wegen Millionenbetrug: LKA-Präsident begrüßt Urteil

Hohe Haftstrafe wegen Millionenbetrug: LKA-Präsident begrüßt Urteil

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Kurzbeschreibung: „Dieses Urteil mit einer so empfindlichen Haftstrafe ist eine klare Botschaft an organisierte Millionenbetrüger, die mit der Fake-President-Masche bei Unternehmen hohe Geldsummen ergaunern. Zugleich ist es auch eine Bestätigung der akribischen und konsequenten Ermittlungsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei!“ begrüßte LKA-Präsident Ralf Michelfelder das Urteil gegen einen 52-jährigen französischen Staatsangehörigen.

Das Landgericht Stuttgart hatte den Franzosen am 6. Februar wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Diesem großen Ermittlungserfolg waren seit 2016 umfangreiche Recherchen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg vorausgegangen. Nach komplexen, auch international geführten Ermittlungen war es gelungen, den jetzt Verurteilten als mutmaßlichen Millio-nenbetrüger zu identifizieren. Als Mitglied einer Bande hatte der Verurteilte vom israelischen Tel Aviv aus insgesamt sieben deutsche Firmen, davon zwei in Baden-Württemberg, um rund 10 Millionen Euro betrogen. Er wurde deshalb im Mai 2017 in Zusammenarbeit mit dem BKA und der israelischen Polizei während laufender Tat in Israel identifiziert und konnte unmittelbar festgenommen werden. Mit der so genannten „Fake President“- oder „CEO-Fraud“-Masche erschlich sich der wortgewandte Täter als vermeintlicher Rechtsanwalt „Dr. Schmidt“ im telefonischen Kontakt mit arglosen Beschäftigten der angegriffenen Firmen deren Vertrauen und veranlasste diese, Millionenbeträge ins Ausland zu überweisen.
Gegen einen weiteren Mittäter läuft derzeit ein von der Staatsanwaltschaft Stuttgart betriebenes Auslieferungsverfahren.

Die Täter der Fake-President-Masche wissen, dass in mittleren und großen Unternehmen der gesamte Zahlungsverkehr nahezu ausschließlich elektronisch erfolgt. Im Vorfeld der Attacke spionieren sie Unternehmen deshalb gezielt aus. Dazu werten sie z. B. öffentliche Auftritte, Interviews, Webseiten und Social-Media-Profile aus, um z. B. Vorstandschefs oder Geschäftsführer möglichst authentisch imitieren zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann psychologisch unter Druck gesetzt, so dass sie unbemerkt in die Falle tappen.
Michelfelder betonte, dass diese Täter in perfider Weise das Vertrauen und die Kultur der Unternehmen unterwandern. Mit seinen weltbekannten Großunternehmen und tausenden erfolgreichen kleinen und mittelständischen Betrieben sei Baden-Württemberg als eine der führenden Wirtschaftsregionen in Deutschland und Europa von dieser Betrugsmasche naturgemäß betroffen.
Allein in den vergangenen vier Jahren waren rund 750 Unternehmen in BW mit dieser Masche angegriffen worden. In rund 90 Fällen waren die Täter erfolgreich und verursachten einen Schaden von ca. 50 Mio. Euro. Dank der international engen Vernetzung des LKA konnten davon 18 Mio. Euro im Ausland gesichert werden, bevor sie in Täterhand verschwanden.

Mit diesem Urteil wurde zum zweiten Mal eine empfindliche Haftstrafe gegen Täter dieser Betrugsmasche in Baden-Württemberg verhängt. Erstmals war im Februar 2018 eine Angeklagte vor dem Landgericht Stuttgart zu einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.

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