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Industriestrategie 2030 (BW)

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Mit der Industriestrategie 2030 hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ein Konzept zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland und Europa vorgelegt. Wirtschaftministerin Nicole Hoffemister-Kraut plädierte nun für international wettbewerbsfähige Steuersätze im Sinne des Konzepts.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte am Freitag, 29. November, zur Industriestrategie 2030 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Das Papier ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer breiten Zukunftsoffensive, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze am Standort Deutschland zu sichern.“ Es greife überzeugend alle zentralen Handlungsfelder auf und enthalte auch wichtige baden-württembergische Anliegen.

Insbesondere unterstütze sie die steuerpolitischen Vorschläge: „Um die wirtschaftliche Transformation auch im Bereich Digitalisierung und neue Mobilität zu meistern, brauchen wir international wettbewerbsfähige Steuersätze“, sagte Hoffmeister-Kraut. Auf Dauer dürfe die Steuerbelastung auf einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften nicht über 25 Prozent liegen.

Innovationen als Treibstoff für industrielle Stärke

Ebenfalls bewertete die Ministerin die ambitionierten technologiepolitischen Ziele positiv. Deutschland und Europa müssten bei neuen Technologien und insbesondere bei den viel zitierten Game-Changer-Technologien nicht nur Leitmarkt, sondern auch Leitanbieter sein. Das gelte gleichermaßen bei Künstlicher Intelligenz, Batterie und autonomen Mobilitätssystemen wie auch bei Gesundheitstechnologien: „Wir müssen unsere bestehenden und jungen Unternehmen dabei unterstützen, diese neuen Technologien anzuwenden und wir müssen dabei behilflich sein, mit neuen Technologien ganz neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit an den Markt zu kommen“, sagte Hoffmeister-Kraut. „Innovationen sind und bleiben der wichtigste Treibstoff für unsere industrielle Stärke.“

Die Ministerin sagte weiter: „Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms für einen Brennstoffemissionshandel 2030 entschieden hat.“ Sie unterstütze die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums, den Emissionshandel perspektivisch sektor- und länderübergreifend zu einem europäischen und idealer Weise weltweiten CO2-Bepreisungssystem auszubauen, um die Emissionsreduzierung möglichst kosteneffizient zu realisieren. „Neben der mittelfristigen Umsetzung wirksamer Carbon-Leakage-Maßnahmen ist es schon jetzt wichtig, die Unternehmen etwa durch eine kräftige Absenkung der Stromsteuern zu entlasten. Die Energiepreise sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.“

Investitionen aus dem Ausland prüfen

Ferner begrüßte sie die vom Bundeswirtschaftsminister angekündigte Änderung des deutschen Investitionsprüfungsrechts: „Ausländische Direktinvestitionen sind notwendig und bleiben weiter willkommen, solange sie im Einklang mit fairen Wettbewerb und den berechtigten Sicherheitsinteressen Deutschlands stehen und unsere eigene Innovationskraft stärken können“, erläuterte die Ministerin: „Es ist richtig und wichtig, die Handlungsspielräume zu nutzen, die uns die EU zur Anpassung des deutschen Investitionsprüfungsrechts eröffnet hat.“

„Mit Blick auf den Erhalt von Kernkompetenzen baden-württembergischer Unternehmen in Schlüsseltechnologien wie etwa KI, Automatisierung und Digitalisierung werden wir nun besser gewappnet sein, Übernahmevorhaben aus dem Ausland auf ihre Vereinbarkeit mit einem fairen Wettbewerb und den Sicherheitsinteressen Deutschlands zu prüfen“, hob Hoffmeister-Kraut hervor. Zurückhaltend reagierte die Ministerin hingegen auf als „nationale Rückgriffsoption“ bezeichnete Überlegung für eine Kapitalbeteiligung des Staates an Unternehmen: „Ich plädiere dafür, dass Deutschland seine rechtlichen Möglichkeiten zur weiteren Anpassung des nationalen Investitionsprüfungsrechts ausschöpft, bevor über staatliche Firmenbeteiligungen diskutiert wird“, sagte Hoffmeister-Kraut.

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