Berlin:
Schengen-Visum wird aufgehoben. Verurteilte Terroristin muss Deutschland verlassen. Politisches Betätigungsverbot erteilt
Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat Rasmea Odeh kurzfristig verboten, bei einer Veranstaltung in Berlin aufzutreten. Am Nachmittag wurde ebenfalls ihr Schengen-Visum aufgehoben. Frau Odeh wurde untersagt, sich in Berlin politisch zu betätigen.
Rechtsgrundlage für das Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung ist § 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz. Danach kann die politische Betätigung eines Ausländers beschränkt oder untersagt werden, soweit sie die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.
Rechtsgrundlage für die Aufhebung des Schengen-Visums ist Art. 34 Abs. 2 der Verordnung EG Nr. 810/2009 in der gegenwärtig gültigen Fassung. Danach wird ein Visum aufgehoben, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums nicht mehr erfüllt sind. Das Visum wird grundsätzlich von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, der es erteilt hat, aufgehoben.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller begrüßte die Entscheidung der Innenverwaltung: „Berlin ist eine weltoffene und tolerante Stadt, die keinen Raum bietet für extremistische Propaganda. Antiisraelische und antisemitische Ressentiments, verpackt in Befreiungsrhetorik, haben bei uns nichts zu suchen. Ich bin froh, dass wir einen Weg gefunden haben, diese Agitation zu unterbinden.“
Innensenator Andreas Geisel sagte dazu: „Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Wenn aber gegen den Staat Israel und gegen Jüdinnen und Juden gehetzt werden soll, ist die rote Linie überschritten. Berlin steht für Zusammenhalt und Solidarität. Spaltung und Propaganda haben bei uns keinen Platz.“