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Integrations- und Ausländerbeauftragte der Länder fordern stärkeren Einsatz gegen Rechtsextremismus (TH)

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Integrations- und Ausländerbeauftragte der Länder fordern stärkeren Einsatz gegen Rechtsextremismus.

Dessau-Roßlau. Die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Bundesländer haben auf ihrer Jahreskonferenz am 29. und 30. Oktober in Dessau-Roßlau über erfolgversprechende Wege zur Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus, gelingende Fachkräftezuwanderung sowie die Rolle von Migrantenorganisationen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt beraten.

Im Ergebnis der Konferenz unterstreichen die Beauftragten der Länder:

Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus ausbauen und verstetigen

Die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder zeigen sich entsetzt über den rechtsextremen Anschlag vom 9. Oktober 2019 in Halle (Saale). Diese zutiefst antisemitische, antimuslimische, rassistische Tat war kein Alarmzeichen, sondern steht im Zusammenhang mit Hass und Hetze, die zunehmend offen geäußert werden. Die Integrations- und Ausländerbeauftragten rufen auf zu einem klaren gesellschaftlichen Signal, um die zunehmende Verrohung der politischen Kultur und die Ausbreitung des Rechtsextremismus zu stoppen. Zum Schutz unserer Demokratie braucht es neben notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eine stärkere Präventionsarbeit gegen Rassismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie eine wirksame Antidiskriminierungspolitik. Die Integrations- und Ausländerbeauftragten sprechen sich deshalb für eine Erhöhung der im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und in den Landeshaushalten eingesetzten Mitteln für Prävention, Demokratiebildung und Beratung aus. Um die Präventionsarbeit verlässlich zu verstetigen, unterstützen die Beauftragten die Forderung nach einem Demokratiefördergesetz.

Fachkräftezuwanderung erleichtern

Der Mangel an Fachkräften wird immer mehr zur Bremse für die Wirtschaftskraft und den Wohlstand der Bundesrepublik Deutschland. Die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Bundesländer begrüßen, dass sich Deutschland mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zur Zuwanderung in den Arbeitsmarkt bekennt. Damit müssen auch verstärkte Bemühungen einhergehen, die Potenziale der bereits in Deutschland lebenden Menschen schneller und entschlossener zu erschließen. Die Integration von Geflüchteten und Zugewanderten darf sich nicht nur auf den Spracherwerb und die erfolgreiche Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt beschränken, sondern muss auch im Alltag der Menschen stattfinden. Integration bedeutet die gleichwertige und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben.
Aus Sicht der Beauftragten stellen die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz festgelegten Voraussetzungen aber zu hohe Hürden für Arbeitsmarktzuwanderung dar. Insbesondere das Niveau der bereits im Herkunftsland nachzuweisenden Sprachkenntnisse und die Notwendigkeit, beruflicher Qualifikation bis hin zur Gleichwertigkeit nachzuweisen, soll überprüft werden. Zudem müssen die Möglichkeiten der sprachlichen und beruflichen Nachqualifizierung nach Einreise verbessert werden. Um den Zugang von Zugewanderten zu erleichtern, muss die berufsbegleitende und berufsvorbereitende Sprachförderung weiter ausgebaut werden. Die individuelle Betreuung und Begleitung von zugewanderten und geflüchteten Frauen muss im besonderen Fokus stehen. Darüber hinaus sollen Angebote zur Unterstützung der Unternehmen, aber auch zur individuellen Begleitung und Betreuung verstärkt werden.

Die Stärkung von Migrantenselbstorganisationen

Gesellschaftliche Vielfalt gelingt dort besonders gut, wo sich Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion begegnen können. An Zugewanderte werden hohe Erwartungen zu aktiven Integrationsleistungen gerichtet. Ihr Engagement in Migrantenorganisationen muss daher mehr als bisher gewürdigt werden. Die Beauftragten der Länder halten daher eine strukturelle Stärkung von Migrantenselbstorganisationen für erforderlich.

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