Die Arbeitswelt unterliegt einem stetigen Wandel. So verändern moderne digitale Technologien auch die Arbeitszeitgestaltung: Neue Arbeitsmodelle entstehen, räumliche und zeitliche Flexibilisierung ermöglichen mobiles Arbeiten, zum Beispiel von unterwegs oder Zuhause. Ein Viertel der hessischen Betriebe unterstützte 2018 mobiles Arbeiten, wie aus dem aktuellen IAB-Betriebspanel – einer repräsentativen Befragung von 1.046 Betrieben in Hessen – hervorgeht.
Die Verbreitung von mobiler Arbeit hängt sowohl mit der Größe als auch der Wirtschaftsstruktur der Betriebe zusammen. So ist sie in Großbetrieben mit 68 Prozent weitaus häufiger anzutreffen als in Kleinstbetrieben (21 Prozent). Vor allem in der Öffentlichen Verwaltung wird dieses Arbeitszeitmodell überdurchschnittlich häufig genutzt (55 Prozent). Begründet wurde mobiles Arbeiten von den Betrieben vorrangig mit höheren Flexibilitätsspielräumen der Beschäftigten sowie einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Durchschnittliche Wochenarbeitszeit nähert sich Höchstwert
Die vereinbarte durchschnittliche Wochenarbeitszeit hat sich in den vergangenen zehn Jahren in Hessen zwischen 39,1 und 39,5 Stunden bewegt. 2018 betrug sie bei Vollzeitbeschäftigten 39,4 Stunden. Die Spannbreite der Arbeitszeit reichte von 28,0 bis 48,0 Stunden in der Woche. Eine Wochenarbeitszeit von mehr als 40,0 Stunden galt in etwa fünf Prozent aller Betriebe. Tendenziell sinkt die Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten mit der Größe des Betriebes.
Einsatz von Überstunden in Großbetrieben weit verbreitet
In etwa der Hälfte der hessischen Betriebe wurde 2017 neben den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden Überstunden geleistet. Große Betriebe nutzten dieses Instrument häufiger als kleine, weswegen 78 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben mit Überstunden arbeiteten. Als Gegenleistung für die Überstunden boten die Betriebe Freizeitausgleich (42 Prozent), Vergütung (10 Prozent) oder die Wahlfreiheit zwischen den beiden Optionen (43 Prozent) an. Nur in Ausnahmefällen setzten Betriebe weder einen Freizeitausgleich noch eine Vergütung zur Kompensation der Mehrarbeit ein (5 Prozent).
Arbeitszeitguthaben werden nur selten angespart
Ergänzend zum zeitnahen Ausgleich von Überstunden gibt es in einigen Betrieben Arbeitszeitkonten. Jeder dritte Betrieb in Hessen hatte im Jahr 2018 hierzu Regelungen getroffen. Erfasst wurde dabei ein Spektrum zwischen Gleitzeit und Jahreszeitvereinbarungen. Größere Betriebe boten überdurchschnittlich häufig die Möglichkeit, ein Arbeitszeitkonto zu führen. Gleiches galt für Betriebe aus der Öffentlichen Verwaltung sowie dem Verarbeitenden Gewerbe. In vier Prozent der Betriebe bestand zudem die Möglichkeit, Arbeitszeitguthaben anzusparen. Am häufigsten wurden diese Guthaben von den Beschäftigten für Langzeitfreistellungen oder Sabbaticals eingesetzt. Weitere Optionen waren Weiterbildungszeiten, verkürzte Lebensarbeitszeit und Freistellungen für Familienzeiten. Obwohl rund drei Viertel der Beschäftigten berechtigt gewesen wären, ein Arbeitszeitguthaben anzusparen, machten nur 16 Prozent von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Hintergrund
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) lässt seit 1993 jährlich Betriebe im Rahmen des IAB-Betriebspanels durch Kantar Public (ehemals TNS Infratest Sozialforschung) befragen. Die Auswertung für Hessen erfolgt durch das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur. Gefördert werden die hessischen Zusatzauswertungen aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit sowie der Europäischen Union – Europäischer Sozialfonds.