Die Landesregierung hat heute (17. Dezember) den dritten Entwurf der neuen Windenergie-Regionalpläne für Schleswig-Holstein verabschiedet. „Wir sind erkennbar auf der Zielgeraden. Im dritten Entwurf gibt es deutlich weniger Änderungen. Wenn es dabei bleibt, können wir die Pläne nächstes Jahr verabschieden
„, sagte Innenminister Grote im Anschluss an die Sitzung in Kiel.
Nach Auswertung der Stellungnahmen zum zweiten Planentwurf aus dem Vorjahr sind nun 340 Windenergie-Vorranggebiete mit 31.897 ha (2,02 Prozent der Landesfläche) vorgesehen. Diese Gebietskulisse beinhaltet ca. 28.500 ha der Vorranggebiete des zweiten Planentwurfes. Etwa 2.300 ha sind als Vorranggebiete im dritten Planentwurf weggefallen, ungefähr 3.300 ha sind neu hinzugekommen.
Gründe für Änderungen seien laut Grote vielfältig: „Wir haben nochmal an etlichen Stellschrauben gedreht, um die Belastungen für Mensch und Natur so gering wie möglich zu halten. Aber auch Datenkorrekturen, wie zum Beispiel weggefallene Wohngebäude oder verlagerte Großvogelhorste, mussten wir natürlich berücksichtigen
.“
Innenminister Grote zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung: „Die Änderungen belegen erneut, dass das Verfahren tatsächlich ergebnisoffen geführt wird. Andererseits zeigt sich auch, dass der größte Teil unserer Gebietskulisse nun über mehrere Anhörungsrunden bestätigt wurde. Ich gehe daher davon aus, dass die dritte Anhörung auch die letzte sein wird.
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Der Minister betonte, dass die Landesplanungsbehörde nicht jeder Forderung nachgeben könne, sondern die häufig widerstreitenden Stellungnahmen in der Gesamtschau bewerten und anhand plausibler Argumente entscheiden müsse. Die Auswertung der Stellungnahmen umfasse über 12.500 Seiten. Jede Einwenderin und jeder Einwender könne ab sofort in einer Synopse auf den Internetseiten der Landesregierung nachlesen, wie die Argumente bewertet wurden.
Mit den geplanten Vorranggebieten will das Land sein energiepolitisches Ziel verwirklichen, durch Windkraft an Land bis 2025 einen Beitrag von 10 Gigawatt elektrischer Leistung zu einer bezahlbaren Energiewende zu liefern.
Der gewachsene Anlagenbestand wird im Plankonzept berücksichtigt. Im dritten Planentwurf befinden sich von den rund 3.100 Bestandsanlagen rund 2.100 innerhalb der Kulisse der zukünftigen Vorranggebiete. In den Vorranggebieten ist nicht nur ein Zubau möglich, sondern auch ein langfristiges Repowering. Hieraus erwartet die Landesregierung den wesentlichen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele.
Außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete liegen rund 1.000 Bestandsanlagen, die auf den technischen Bestandsschutz beschränkt sind. Das heißt, mittelfristig müssen diese Altanlagen abgebaut werden. „Es wird ein deutlicher Rückbau des Wildwuchses aus den frühen Jahren in Gebieten stattfinden, die nicht zuletzt aus Gründen des Menschenschutzes nicht als Windkraftstandort geeignet sind. Gerade in den stärker belasteten Regionen Schleswig-Holsteins erreichen wir eine Entlastung der Bevölkerung durch einheitliche, höhere Abstände zu Siedlungen
„, so Grote.
Die aktuellen Pläne der Bundesregierung, höhere Siedlungsabstände gesetzlich vorzuschreiben, haben auf den dritten Planentwurf laut Grote keine Auswirkungen. „Wir haben bereits Siedlungsabstände von 1.000 Metern eingeführt bei Standorten ohne Bestandsanlagen. Mehr würde unsere Ziele gefährden. Wir werden daher eine ohnehin anstehende Änderung des Landesplanungsgesetzes nutzen, um die vom Bund vorgesehene „Opt-Out-Regelung“ in unser Landesrecht umzusetzen. Damit schaffen wir die Möglichkeit, auch andere als die vom Bund vorgesehenen Abstände zu wählen.
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Die Details der neuen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung unter
www.schleswig-holstein.de/windenergie
Das Online-Tool zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie unter
www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung
Sämtliche Unterlagen können dort ab sofort eingesehen werden. Eine Stellungnahme ist möglich, sobald die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt startet, ab 13. Januar 2020. Die Frist zur Stellungnahme wird nach zwei Monaten, also am 13. März 2020, enden.