In seiner heutigen (29. Oktober 2019) Sitzung hat sich das Kabinett auf eine Bundesratsinitiative zur Bekämpfung überhöhter Mietpreise verständigt.
„Wir müssen das unwirksame Instrument der Mietpreisbremse durch geeignete Maßnahmen ablösen. Unsere Regelung zielt auf ein angemessenes Mietniveau in Zeiten der Wohnraumknappheit ab, stärkt die individuellen Rechte der Mieter und gibt den Vermietern verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass unser Antrag Erfolg haben wird
„, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote dazu in Kiel.
Die von Schleswig-Holstein nun vorgeschlagene neue Regelung in § 556h Bürgerliches Gesetzbuch soll künftig einen Schutz gegen überhöhte Mietpreise gewähren. Sie greift den bereits bestehenden Rechtsgedanken einer korrespondierenden Regelung im Wirtschaftsstrafrecht (§5 Wirtschaftsstrafgesetz) auf. Diese Norm läuft wegen zu hoher Beweisanforderungen regelmäßig ins Leere. „Wir wollen deshalb auf zivilrechtlicher Ebene den Mieterschutz so ausgestalten, dass Mieterinnen und Mieter sich wieder erfolgreich gegen zu hohe Mieten wehren können.
„, so Grote.
Bislang müsse der Mieter seinem Vermieter das bewusste Ausnutzen seiner persönlichen Notlage nachweisen, wenn er sich auf eine unzulässige Mietpreisüberhöhung beruft. In der Praxis sei das so gut wie unmöglich. Nach Schleswig-Holsteins Antrag soll es künftig ausreichen, wenn der Vermieter bei bestehender Mangellage einen Mietpreis verlangt, der 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dies wird dann zur Teilnichtigkeit des Vertrages führen und die zu viel gezahlte Miete kann zurückgefordert werden. Zwar werde im Vergleich zur Mietpreisbremse damit eine höhere Anfangsmiete akzeptiert. Dennoch hätte die Neuregelung erhebliche Vorteile gegenüber der Mietpreisbremse. Grote: „Die Mietpreisbeschränkung würde flächendeckend im ganzen Land gelten und nicht nur – wie bei der Mietpreisbremse – in zwölf der 1106 Kommunen Schleswig-Holsteins.
“ Mit Kiel und Norderstedt verfügten darüber hinaus lediglich zwei der zwölf Gemeinden überhaupt über einen Mietspiegel, der als zwingende Bemessungsgrundlage für die Mietpreisbremse anzuwenden ist.
Der Vorschlag erfordere zudem keine Gebietsverordnung des Landes mehr, welche die Mietpreisbeschränkungen immer nur zeitlich befristet für bestimmte Orte festlegt. So gelte die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein deshalb nur in zwölf Gemeinden, weil nur dort hinreichend angespannte Wohnungsmärkte gutachterlich nachgewiesen werden konnten. Eine Wirksamkeit sei nicht erkennbar. So sei die Miete in Kiel im Jahresvergleich von 2017 und 2018 mit Mietpreisbremse um 4,3 Prozent gestiegen, in Flensburg ohne Mietpreisbremse allerdings lediglich um 3,7 Prozent. Und wenn in eigentlich entspannten Wohnungsmärkten spezielle Segmente wie beispielsweise barrierefreie Wohnungen überteuert vermietet würden, greife die Mietpreisbremse ebenfalls nicht. Darüber hinaus sei bei der Mietpreisbremse in den wenigen Fällen einer Rückzahlung diese erst ab dem Zeitpunkt der Rüge zu leisten. Auch die angekündigte Verschärfung der Mietpreisbremse sehe die Rückzahlungspflicht nur für einen Zeitraum von maximal zweieinhalb Jahren ab Vertragsschluss vor. „Die Gesetzesinitiative Schleswig-Holsteins schränkt dagegen einen Rückzahlungsanspruch des Mieters nicht durch Rügepflichten ein
„, so Grote.
Wie auch bei der Mietpreisbremse seien Neubauten allerdings von den Mietbeschränkungen ausgenommen, um Investitionen nicht zu gefährden. Deutlich gestiegene Baupreise und hohe energetische Anforderungen schlagen sich auch in den Anfangsmieten bei der Erstvermietung nieder. „Hier brauchen Investoren Finanzierungssicherheit, wenn sie dringend benötigten neuen Wohnraum schaffen
„, sagte der Minister.
Der Minister betonte, dass die Gesetzesinitiative auch im Sinne der überwiegenden Mehrzahl der seriösen und fairen Vermieter sei. „Die von Schleswig-Holstein angestrebte wirksame Regelung gegen Mietpreisüberhöhungen begleitet die Anstrengungen der Landesregierung für mehr bezahlbaren Wohnraum.
“
Grote nannte die Schwerpunkte:
„Um den Kommunen die Bereitstellung von mehr Bauland zu ermöglichen, haben wir den landesplanerischen Rahmen bewusst erweitert. Über die Änderungen der Landesbauordnung machen wir vorhandene Potentiale besser nutzbar. Die Eigentumsförderung stärken wir durch neue Förderprogramme.
“ Auch die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau würden stetig verbessert. So habe der der Bundesrat zum Beispiel im Juni eine Sonderabschreibung für den Wohnungsbau im bezahlbaren Mietsegment beschlossen.
All diese Maßnahmen würden weiterhin mit Mitteln auf Rekordniveau durch die Programme der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung ergänzt.
Im Bereich der sozialen Wohnraumförderung bezuschusse Schleswig-Holstein inzwischen jeden neu gebauten Quadratmeter Wohnfläche in nachgefragten Regionen mit 375 € – mehr als jedes andere Bundesland.
Einen umfassenden Überblick über alle Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein erhalten Sie unter folgendem Link: