Der brandenburgische Verfassungsschutz soll eine neue gesetzliche Grundlage und mehr Personal erhalten. Darauf hat sich heute das Kabinett verständigt. Der Vorschlag wird jetzt den Regierungsfraktionen zur Befassung im Landtag vorgelegt.
Zum einen werden die interne sowie die parlamentarische Kontrolle des Nachrichtendienstes durch diverse Maßnahmen verstärkt. Zum anderen werden die Befugnisse des Dienstes zeitgemäß weiterentwickelt und an technische Veränderungen sowie rechtliche Vorgaben angepasst. Die Novelle des Gesetzes soll ebenso wie ein Begleitbeschluss zur personellen Verstärkung des Verfassungsschutzes um 37 Stellen aus der Mitte des Landtags eingebracht werden.
Dem Entwurf zufolge erhält der Verfassungsschutz eine eigene Innenrevision. Die Unterrichtungspflichten gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission im Landtag werden erweitert. Die Kommission selbst wird durch die Einrichtung eines Ständigen Bevollmächtigten gestärkt. Entsprechend der Regelung auf Bundesebene soll das neue Gesetz erstmals auch eine Whistleblower-Klausel enthalten.