CELLE. In dem vor dem Oberlandesgericht geführten Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW (Az. 13 Kap 1/16), wurden die
Termine zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung
am 11. und 12. April 2019 aufgehoben,
weil der Verfahrensbevollmächtigte der Musterklägerin krankheitsbedingt an der Teilnahme gehindert ist. An den genannten Tagen findet deshalb in dieser Sache keine Verhandlung statt.
Nach gegenwärtigem Stand wird die mündliche Verhandlung voraussichtlich
am 20. Mai 2019, 10:00 Uhr,
Landgerichts Hannover (Saal 127),
– Volgersweg 65, 30175 Hannover –
fortgesetzt werden.
Hinweise zu den in dieser Sache anberaumten Sitzungsterminen können der hiesigen Pressemitteilung vom 13. Februar 2019 (https://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/kapitalanleger-musterverfahren-weitere-termine-bestimmt–173916.html) entnehmen.