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Keine Genehmigung für Windpark Bliesgau Böckweiler – Risiko für Flugverkehr und Rotmilan (SL)

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Der Windpark Bliesgau Böckweiler wird nicht gebaut. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hat den Genehmigungsantrag zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen in dem Blieskasteler Stadtteil abgelehnt.

Dem Bau stehen Risiken für die Luftverkehrssicherheit sowie arten- und naturschutzrechtliche Belange entgegen. „Sicherer Flugverkehr und der Schutz von Rotmilan, Mäusebussard und Co. sind hier die entscheidenden Versagungsgründe. Die ausführlich begründete Entscheidung belegt auch in diesem Fall, dass wir nicht mal einfach schnell Genehmigungsanträge durchwinken, sondern jeden Fall mit großer Sorgfalt prüfen“, so Umweltminister Reinhold Jost.

Gleich mehrere Gründe gaben den Ausschlag für die Ablehnung des Bauantrags Windpark Bliesgau Böckweiler:
Die Nähe des Flugplatzes Zweibrücken: Beide Windräder, das ergab die luftverkehrsrechtliche Prüfung, behindern die Abflugwege der in Zweibrücken startenden Flugzeuge.
Risiken bestehen aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht auch für den Rotmilan, den Mäusebussard und die Wildkatze. Außerdem wären im Anlagenbereich Magerwiesen und Halbtrockenrasen betroffen. Sie gelten als zu schützende FFH-Lebensraumtypen bzw. Biotope.

Weitere Informationen unter https://www.saarland.de/SID-03F491FF-541BA1AF/230229.htm

 

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