Start Politik Kitareform 2020: Erstmalig landeseinheitliche Sozial- und Geschwisterermäßigung (SH)

Kitareform 2020: Erstmalig landeseinheitliche Sozial- und Geschwisterermäßigung (SH)

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KIEL. Familienminister Heiner Garg hat am Wochenende weitere Einzelheiten zur Kitareform 2020 vorgestellt. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses verständigte man sich auf die Einführung einer landesweit einheitlichen, einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung sowie auf eine einheitliche Regelung zur sozialen Ermäßigung, die die bisher unterschiedlichen Sozialstaffeln der Kreise ablöst.

Der Familienminister erläuterte, dass diese Neuregelung die vereinbarte Deckelung der Elternbeiträge auf maximal 288 Euro für einen Krippenplatz und auf 233 Euro für einen Elementarplatz jeweils für eine 8-stündige Betreuung ergänzt.

Garg sagte: „Wenn die Reform in Kraft tritt, werden Eltern von mehreren Kindern in vorschulischer Betreuung ab August 2020 für das zweitälteste Kind nur noch 50 Prozent des Regelbeitrags zahlen. Für alle weiteren Kinder werden sie gar nichts zahlen müssen, egal, wie hoch das Familieneinkommen ist.“

Zusätzlich entlastet werden Eltern mit geringem Einkommen. So wurde vereinbart, dass es erstmals eine landesweit einheitliche soziale Ermäßigung geben wird, von der auch Familien profitieren, die keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen.
Jede Familie könne sich von ihrer Kommune ausrechnen lassen, ob sie über einer bundesgesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegt, erläuterte der Minister. „Diese Familien brauchen nach unser Ermäßigungsregelung dann nur 50 Prozent von dem Betrag, der über dieser Einkommensgrenze liegt, für die Kinderbetreuung aufzuwenden. Das kann eine Ersparnis von mehreren hundert Euro bei den Kita-Gebühren bedeuten.“

Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag sind nach den neuen bundesrechtlichen Regelungen ab dem 1. August 2019 vollständig gebührenbefreit. Dies gilt ebenso für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und Leistungen in besonderen Fällen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, die auch bisher schon freigestellt waren. Nach Schätzung des Ministeriums sind davon in Schleswig-Holstein rund 30.000 Kinder der insgesamt 118.000 in öffentlicher Tagesbetreuung teilnehmenden Kinder betroffen.

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