Start Finanzen Knapp 67 Millionen Euro Fördermittel für Städtebau (MV)

Knapp 67 Millionen Euro Fördermittel für Städtebau (MV)

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Im Programmjahr 2019 werden in Mecklenburg-Vorpommern 56 Fördergebiete in 34 Kommunen durch Städtebaufördermittel unterstützt. „Ohne die Städtebauförderung würden viele Schulen, Kitas und Sporthallen nicht gebaut oder saniert, Plätze, Wege und Straßen nicht erneuert und manches Baudenkmal wäre nicht zu retten. Ich freue mich deshalb sehr, dass der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern unsere Städte und Gemeinden in diesem Jahr wiederum mit Finanzhilfen in Höhe von rund 66,8 Millionen Euro für die Städtebauförderung unterstützen“, so Landesbauminister Christian Pegel. Dafür erhält das Land knapp 35 Millionen Euro Bundesmittel und kofinanziert diese mit knapp 31,8 Millionen Euro.

„Das Programm wirkt genauso in den historischen Innenstädten unserer Städte und Gemeinden wie in den Großwohnsiedlungen. Mit der Städtebauförderung werden auch 2019 wieder klare Schwerpunkte im Schulbau, in den Kitas und bei Sporthallen gesetzt. Diese entsprechen besonders gut dem Zweck der Städtebauförderung, durch gute städtebauliche Rahmenbedingungen allen Bevölkerungsgruppen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, betont Christian Pegel.

Allein 2019 werden ca. 30,6 Millionen Euro aus der Städtebauförderung für Neu- und Umbauten sowie Sanierungen in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Sporthallen fließen. Aufgrund der kommunalen Kofinanzierung und in manchen Fällen weiterer Förderungen durch Dritte werden damit in der Summe allein in diesem Bereich Investitionen in Höhe von rund 46 Millionen Euro ausgelöst.

Städtebauförderung

Schwerpunkte der Förderung in den sechs Programmen ‘Stadtumbau Ost‘ mit den Programmteilen ‚Aufwertung und Rückbau‘, ‘Städtebaulicher Denkmalschutz Ost‘, ‘Soziale Stadt‘, ‘Aktive Stadt- und Ortsteilzentren‘, ‘Kleinere Städte und Gemeinden‘ sowie ‘Zukunft Stadtgrün‘ sind die

  • Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge, insbesondere Schulinfrastruktur
  • Verbesserung der kulturellen Infrastruktur
  • Anpassung der städtischen Infrastruktur, Rückbau von Wohnungen und Aufwertung des öffentlichen Raums in Gebieten mit erheblichen Funktionsverlusten aufgrund der Strukturveränderungen in Demografie und Wirtschaft
  • Sicherung und Erhalt historischer Stadtkerne sowie denkmalgeschützter Gebäudeensembles
  • Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf
  • Stärkung zentraler Versorgungsbereiche
  • Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur

Besondere Beachtung finden im Programmjahr 2019 erneut Projekte von Gemeinden, die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 der Raumkategorie ‘ländliche Gestaltungsräume‘ zugeordnet wurden. Diese weisen besonderen Entwicklungsbedarf auf.

„Die Nachfrage nach Städtebaufördermitteln ist nach wie vor hoch“, sagt Christian Pegel. Es lagen für dieses Programmjahr Anträge in Höhe von ca. 118 Millionen Euro vor. Nicht bei allen Anträgen sind die förderrechtlichen Voraussetzungen gegeben. Bei den zuwendungsfähigen Maßnahmen erfolgte die Auswahl auf Grundlage der von den Gemeinden angegebenen Prioritäten.“

Die Fördermittel werden für Maßnahmen bereitgestellt, die im Zeitraum 2019 bis 2023 umgesetzt werden. „Ihre Höhe ergibt sich auf Basis eines festgelegten Verteilungsschlüssels des Bundes. Das Land muss die Mittel in gleicher Höhe ergänzen. Hinzu kommt der Eigenanteil der Kommunen, der je nach Programm unterschiedlich hoch ist“, so der Minister.

Rückbau

Ein Teilprogramm des Programms „Stadtumbau Ost“ bildet der Rückbau. Bund und Land beteiligen sich mit jeweils 50 Prozent an der Rückbauförderung.

In diesem Jahr wird der Rückbau von 214 Wohnungen in acht Gemeinden gefördert. Damit kann der Rückbau dauerhaft leerstehender und nicht mehr benötigter Wohnungen u. a. in Neubrandenburg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte), Techentin (Ludwigslust-Parchim), Dragun (Nordwestmecklenburg) und Iven (Vorpommern-Greifswald) realisiert werden.

Soziale Integration im Quartier

Bund und Länder haben erstmals 2017 das Förderprogramm ‘Investitionspakt Soziale Integration im Quartier‘ gestartet und führen es 2019 fort. „Damit werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau sozialer Infrastruktureinrichtungen gefördert. Es sollen Räume für Bildung und Begegnung geschaffen werden, um die Teilhabe und Integration aller Menschen unabhängig von Ihrem Einkommen, ihrem Alter, ihrer Herkunft und Religion zu ermöglichen“, erläutert Christian Pegel.

Die Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden für Sanierung und Ausbau von Gebäuden, Anlagen sowie Grün- und Freiflächen, die der sozialen Integration und dem sozialen Zusammenhalt dienen, z. B. Bildungseinrichtungen, Sportstätten, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser oder Stadtteilzentren.

In das Programm 2019 wurden fünf Maßnahmen in vier Städten aufgenommen, die mit insgesamt 4,8 Millionen Euro gefördert werden:

  • Sassnitz: Neubau Hortgebäude für die Grundschule „Ostseeblick“ Schulstraße
  • Rostock: Sanierung des Hockeyplatzes im Sportkomplex Danziger Straße
  • Schwerin: Erneuerung der Sportanlage Großer Dreesch
  • Stralsund: Hortneubau Juri-Gagarin-Schule
  • Stralsund: Energetische Teilsanierung des sozialen Zentrums „Haus Wiesenblume“, zweiter Bauabschnitt

Die vollständige Liste der geförderten Maßnahmen können Sie herunterladen auf der Webseite des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung“.

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