Start Politik Kommunalanteile an den Gemeinschaftssteuern steigen noch stärker als prognostiziert (HE)

Kommunalanteile an den Gemeinschaftssteuern steigen noch stärker als prognostiziert (HE)

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„Als Kämmerer des Landes freue ich mich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Städte und Gemeinden über Rekordeinnahmen für unsere Kommunen“, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer heute in Wiesbaden. Der Finanzminister hat die Kommunalanteile an den Gemeinschaftssteuern für das dritte Quartal zur Auszahlung frei gegeben. „In den ersten neun Monaten des Jahres 2019 liegen wir mit 3,5 Milliarden Euro mehr als 200 Millionen Euro über dem Vorjahresbetrag“, so Schäfer.

Die positive Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen setzt sich damit fort. Während in den Orientierungsdaten für die Finanzplanung der hessischen Kommunen für das Jahr 2019 niedrigere Veränderungsraten (Einkommensteuer + 5,5 Prozent, Familienleistungsausgleich + 2,5 Prozent, Umsatzsteuer – 2,0 Prozent) enthalten waren, zeichnet sich jetzt schon ab, dass diese Werte deutlich übertroffen werden: Das Gesamtwachstum beträgt 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Hintergrund: Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern

Die Verteilung der Steuereinnahmen, die so genannte „originäre Finanzausstattung“, ist im Grundgesetz geregelt. Einnahmen etwa aus der Grundsteuer stehen den Städten und Gemeinden allein zu. Dagegen müssen sie sich das Aufkommen aus der Einkommen- und der Umsatzsteuer mit dem Bund und den Ländern teilen. Dabei erhalten die Kommunen 15 Prozent von der Einkommensteuer und rund 2,2 Prozent von der Umsatzsteuer, die nach einem Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilt und ihnen vierteljährlich zugewiesen werden.

Planungssicherheit für die hessischen Kommunen

Für die hessischen Kommunen kommt diese gute Nachricht zum richtigen Zeitpunkt. Genau wie das Land Hessen arbeiten die Kommunen momentan an der Aufstellung ihrer Haushalte für das Jahr 2020. „Dabei wollen wir die Kämmerinnen und Kämmerer unterstützen und werden zeitgleich mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2020 des Landes die Planungsdaten für den Kommunalen Finanzausgleich des kommenden Jahres versenden“, sagte der Finanzminister. Die Planungsdaten sind eine Vorausschau des Finanzministeriums auf die KFA-Festsetzung des Jahres 2020.

Die Kommunen erhalten darüber hinaus in Kürze die jährlichen Orientierungsdaten für ihre Finanzplanung der kommenden Jahre. Damit diese auf dem neuesten Stand sind, werden sie noch an die Ergebnisse der November-Steuerschätzung angepasst und anschließend vom Innenministerium veröffentlicht. Damit erhalten die Kommunen größtmögliche Planungssicherheit und können die Entwicklung von zukünftigen Erträgen und Aufwendungen für die nächsten Jahre so realistisch wie möglich einschätzen.

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