Start Politik Kritik an Entwurf für „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ (BW)

Kritik an Entwurf für „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ (BW)

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Gesundheitsminister Manne Lucha hat anlässlich 25 Jahre AOK Baden-Württemberg den Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ kritisiert. Er sieht darin einen Angriff auf die regionale Verantwortung und Innovation in der Gesundheitsversorgung.

„Ich gratuliere der AOK Baden-Württemberg ganz herzlich zu ihrem 25-jährigen Jubiläum, das sie an diesem Donnerstag feierlich begeht. In diesem Vierteljahrhundert hat die fünftgrößte Krankenkasse Deutschlands konsequent regionale, passgenaue und innovative Modelle der Gesundheitsversorgung für ihre Versicherten weiterentwickelt wie zum Beispiel die hausarztzentrierte Versorgung als Leuchtturmprojekt der Gesundheitsversorgung im Land“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart. Hierdurch werde die Rolle der Allgemeinmedizin in der medizinischen Versorgung gestärkt, das Berufsbild des Hausarztes aufgewertet und die ambulante Gesundheitsversorgung langfristig sichergestellt. „So sorgt auch speziell die bundesweit einmalige Vielfalt an AOK-Facharztverträgen, dafür, dass rund 530.000 Versicherte im Land – darunter sehr viele chronisch Erkrankte – von einem strukturierten Zusammenwirken von Haus- und Facharzt profitieren“, so der Minister weiter.

„Wir brauchen den fairen Wettbewerb um die beste Versorgung vor Ort“

„Leider bläst uns ausgerechnet jetzt ein eisiger Wind aus Berlin ins Gesicht“, sagte Minister Lucha. „Mit dem Entwurf eines sogenannten ,Faire-Kassenwahl-Gesetzes‘ legt der Bundesgesundheitsminister eine echte Mogelpackung für die Versicherten in Baden-Württemberg vor. Denn wo ,faire Kassenwahl‘ draufsteht, ist leider etwas Unfaires drin – das geplante Regelwerk entpuppt sich bei näherer Betrachtung nämlich leider als Kassenzentralisierungs- und Vereinheitlichungsgesetz“, so Lucha. So sehe der Gesetzentwurf vor, dass alle bisher nur landesweit geöffneten landesunmittelbaren Krankenkassen künftig gezwungen werden sollen, ihre Versicherungsdienste im gesamten Bundesgebiet anzubieten. Das betreffe neben der AOK Baden-Württemberg auch zwei landesunmittelbare Betriebskrankenkassen im Land. Lucha: „Wenn aber alle Kassen bundesweit auftreten, ist das das Ende für einen an die regionalen Strukturen vor Ort angepassten Versorgungswettbewerb. Was bringt es mir, wenn ich als Baden-Württemberger künftig beispielsweise in eine bisher nur in Sachsen-Anhalt tätige Kasse eintreten kann, dann aber in Baden-Württemberg keine Geschäftsstelle mehr vor Ort habe und auch keinen Hausarzt finde, der mit meiner neuen Kasse einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen hat?“

Angriff auf Innovation in der Gesundheitsversorgung

Auch die in dem Gesetzentwurf verankerten Reformvorschläge zur Änderung des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen – des sogenannten „Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, kurz „Morbi-RSA“ – ließen nichts Gutes für die Versicherten in Baden-Württemberg erwarten, so Minister Lucha weiter. Denn entgegen dem ursprünglichen Ziel des Morbi-RSA sollten nach dem Gesetzentwurf nicht nur unterschiedliche Risiken der Versicherten zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen zwischen den Kassen ausgeglichen werden. Es sollten auch unterschiedlich hohe Leistungsausgaben ausgeglichen werden, soweit sie an noch nicht genau festgelegten regionalen Faktoren festgemacht werden können. Diese Leistungsausgaben seien in Baden-Württemberg jedoch niedriger als in einigen anderen Ländern und Regionen, weil das Land und die weiteren Akteure in der Gesundheitsversorgung sich hier mit einer innovativen und effektiven Strukturpolitik für eine gute und kostengünstige Versorgung der Versicherten einsetzten.

Lucha: „Es wäre daher sehr unfair, wenn Kassen in Baden-Württemberg zukünftig weniger Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten würden, während teure und ineffiziente Strukturen in anderen Bundesländern weiter verfestigt würden. Denn dieses Geld fehlt dann bei uns im Land für die Weiterentwicklung einer innovativen Gesundheitsversorgung mit den regionalen Akteuren vor Ort. Daher werden wir insbesondere auch bei der Ausgestaltung der neu vorgesehenen sogenannten Regionalmerkmale genau hinschauen müssen“, so der Minister abschließend.

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