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Kunstministerium vereinfacht Vorschriften zur Förderung von Kunst und Kultur

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Dr. Eva-Maria Stange: „Wir stärken die kulturelle und regionale Vielfalt, fördern interkulturelle Öffnung und kulturelle Bildung“

Für die Förderung von Kunst und Kultur im Freistaat hat das Kunstministerium seine Richtlinie überarbeitet und die Vorschriften den aktuellen Erfordernissen angepasst. Mit der neuen Vorschrift können die Förderzuständigkeiten der Kommunen und Kulturräume, der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen (KdFS), der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen (SLfM) bei den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und des SMWK besser voneinander abgegrenzt werden. Das Ministerium fördert auf der Grundlage dieser Richtlinie eine Reihe von Landeskulturverbänden und Einrichtungen institutionell. Es handelt sich dabei zumeist um Dachverbände oder Fachorganisationen und Interessenvertretungen bestimmter Sparten, die als Ansprechpartner, Berater und Koordinator der Akteure dieser Sparten deren strukturelle Grundversorgung sichern. Das SMWK fördert außerdem Projekte mit Landesgrenzen überschreitender Ausstrahlung, insbesondere Projekte, die aufgrund von Vereinbarungen mit Kommunen, den Ländern, dem Bund, der Europäischen Union oder Kulturinstitutionen des In- und Auslandes besonderen Bedingungen unterliegen. Über die SLfM werden außerdem nach dieser Richtlinie Projekte im musealen Bereich gefördert. Insgesamt steht für Förderungen von Kunst und Kultur und nichtstaatlichen Museen über diese Richtlinie in diesem Jahr eine Gesamtsumme von rund 8,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die Summe wird jährlich angepasst, bleibt aber auch in Zukunft in etwa in dieser Größenordnung.

„Diese Richtlinie ist für uns sehr wichtiges Instrument, um über die Unterstützung der Landeskulturverbände die organisatorische Infrastruktur auf einem guten Niveau zu halten“, betont Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange. „Unsere Förderung hat klare Ziele“, erklärt sie und ergänzt: „Wir wollen eine Stärkung der kulturellen und der regionalen Vielfalt Sachsens, wir wollen interkulturelle Öffnung. Unsere finanzielle Unterstützung muss über die Grenzen des Freistaates Sachsen hinaus wirken sowie den Standards des Deutschen Museumsbundes und der ICOM-Kriterien entsprechen. Zudem sollen die Geförderten einen Beitrag zur kulturellen Bildung im Freistaat leisten.“ Im Verlauf der zurückliegenden fast 30 Jahre habe sich im Freistaat eine Kulturlandschaft von hoher Qualität, Dichte und Vielfalt entwickelt. Zum langfristigen Bestand dieser Kulturlandschaft habe die Förderung der öffentlichen Hand einen wesentlichen Beitrag geleistet. Auch deshalb sei Sachsen heute im bundesweiten Vergleich das Flächenland mit der höchsten Förderung von Kunst und Kultur, so Ministerin Dr. Stange.

Um ein möglichst unbürokratisches und den Wünschen der Geförderten entsprechendes Vorgehen zu gewährleisten, wurde die Vorschrift in einigen Punkten geändert. Diverse Einzelbestimmungen wurden gekürzt und vereinfacht, um Antragstellung und Verwaltungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Förderung von Projekten und Stipendien wurde vollständig an die Kulturstiftung des Freistaats abgegeben. Die Antragsfrist für die Förderung im Bereich Kunst und Kultur für Projekte des folgenden Haushaltsjahres wurde vom 1. November auf den 15. Oktober vorverlegt, um eine frühzeitige Bewilligung und Auszahlung der Gelder zu ermöglichen.

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