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Länder fordern Planungssicherheit für die Landwirtschaft (NW)

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Ministerin Ursula Heinen-Esser: Wir müssen unsere Lebensgrundlagen erhalten und die Landwirtschaft zukunftsfähig aufstellen / Weitere Themen: Tiertransporte, Klimaschutz, Waldzukunft, Afrikanische Schweinepest.

Die Zukunft der Land- und Forstwirtschaft in Zeiten des Klimawandels, wachsender Umwelt- und Tierschutzanforderungen, gestiegener Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher standen im Mittelpunkt der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern (AMK) in Mainz. „Die Verunsicherung in der Land- und Forstwirtschaft ist groß. Wir benötigen Verlässlichkeit, Planungssicherheit und einen Dialog aller Beteiligten, um unsere Wertschöpfung und die Sektoren, die unsere Lebensgrundlagen sichern, zu erhalten und zukunftsfähig aufzustellen“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser zum Abschluss der Konferenz.

Wenn es um das Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte geht, geht es auch um die Zukunft der Gemeinamen Europäischen Agrarpolitik (GAP). Auf Initiative Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens hat die Agrarministerkonferenz die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft „Weiterentwicklung der GAP“ beauftragt, einen neuen Verteilungsschlüssel für die Mittel der zweiten Säule zu erarbeiten. Dieser Schlüssel soll ab der Förderperiode 2021-2027 gelten.

„Für die Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Räume brauchen wir eine gute Finanzausstattung. Bei der Mittelverteilung zwischen den Bundesländern muss unser steigender Finanzbedarf insbesondere für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen künftig besser berücksichtigt werden“, erklärte Agrarministerin Ursula Heinen-Esser. Nachdem in der ersten Säule der Übergang von unterschiedlichen Prämienzahlungen nach historischen Erträgen in den Ländern zu einem bundeseinheitlichen Satz bereits vollzogen wurde, müsse der Flächenschlüssel auch in der zweiten Säule konsequent angewandt werden. Der Bund wurde gebeten, hierzu in der Frühjahrs-AMK 2020 schriftlich zu berichten.

Unter anderem ist die anstehende Novelle der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) von großer Bedeutung für die künftige Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Ministerin Heinen-Esser: „Wir haben den Bund gebeten zu prüfen, ob aus europarechtlicher Sicht die vorgesehene Begünstigung der ökologischen Tierhaltung auch auf vergleichbar wirtschaftende konventionelle Haltungssysteme übertragbar ist. Hierzu müsste die Formulierung im Entwurf der TA Luft entsprechend erweitert werden.“ Heute haben wir bisweilen die Situation, dass Tierhalter Ställe ökologisch und tiergerecht umbauen möchten, ihnen dies aber aufgrund der Vorgaben der TA Luft untersagt wird. „Hier brauchen wir praktikable Lösungen“, so die Ministerin.

Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist es, die Nutztierhaltung zukunftsfähig aufzustellen. „Eine nachhaltige Nutztierhaltungsstrategie muss dem Tierwohl, dem Umweltschutz sowie den gesellschaftlichen Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht werden und dabei übergeordnet die ökonomische Überlebensfähigkeit der Tierhalterinnen und Tierhalter sichern“, sagte Ministerin Heinen-Esser.

Im Zentrum der Beratungen in Mainz stand auf Antrag Nordrhein-Westfalens außerdem das Thema Tierschutztransportverordnung. „Bei extremen Temperaturen wie in diesem und dem vergangenen Sommer sind Nutztiere beim Transport besonderen Belastungen ausgesetzt“, sagte Heinen-Esser und forderte im Einklang mit Bund und Ländern: „Zum Wohle der Tiere müssen daher bei innerstaatlichen Transporten insbesondere zu einem Schlachtbetrieb bei Außentemperaturen von mehr als 30 Grad die Transportzeiten auf deutlich unter acht Stunden begrenzt werden, sofern technische Vorrichtungen im Fahrzeug die Temperatur nicht effektiv senken können.“

Bereits Anfang März hatte Nordrhein-Westfalen seine Kreisordnungsbehörden angewiesen, Tiertransporte in Drittstaaten nur abzufertigen, wenn zuvor validierte Angaben zu Routen, Versorgungsstationen und Temperaturen vorliegen. Zudem müssen die Transporteure in Nordrhein-Westfalen den Behörden vor Beginn des Transportes einen Echtzeit-Zugang zu den Daten der Navigationssysteme der Transportfahrzeuge gewähren.
Aktuell hat das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium bis auf Weiteres die Abfertigung bestimmter Langstrecken-Tiertransporte durch die Russische Föderation untersagt und vor weiteren Abfertigungen den Nachweis funktionsfähiger Entlade- und Versorgungsstationen für die gesamte Transportroute eingefordert.

Ein weiteres Schwerpunktthema war die Zukunft des Waldes. Die Ministerinnen und Minister der Länder waren sich einig, dass Waldpolitik Zukunftspolitik ist. Begrüßt wurden die Mittelzusagen des Bundes für die kommenden vier Jahre sowohl für die Unterstützung der Ad-Hoc-Maßnahmen zur Schadenbewältigung als auch zum Aufbau klimastabiler Mischwälder. „Bund und Länder müssen jetzt zusammenstehen, um die akute Waldkrise zu bewältigen. Jetzt müssen wir sicherstellen, dass die Mittel flexibel und unbürokratisch nutzbar sind. Dies gilt auch für die Wiederbewaldung. Der Wald ist Multitalent und Klimaschützer“, so Ministerin Heinen-Esser.

Durch eine Bund-Länder-Initiative „Klimaangepasster Zukunftswald 2100“ soll die praxisbezogene Forschung und die verstärkte Umsetzung vorhandener Forschungsergebnisse zur Entwicklung zukunftsfähiger, klimaangepasster Wälder intensiviert werden. Die Landesregierung hat aktuell die Fördergelder für Ad-hoc-Hilfen zur Schadenbewältigung auf über neun Millionen Euro aufgestockt und ein Programm für die Zukunft des Waldes beschlossen, das unter anderem 100 Millionen Euro für die Wiederbewaldung in den nächsten 10 Jahren vorsieht.

Ein anderes Vorsorgethema war die Afrikanische Schweinepest (ASP). Auf Antrag Nordrhein-Westfalens haben die Länder den Bund gebeten, vor dem Hintergrund der ASP in Zusammenarbeit mit den Ländern ein konkretisierendes Förderkonzept zu erarbeiten und mit der Europäischen Kommission abzustimmen. Darin sollen die Zuständigkeiten, Förderabwicklung sowie die Quellen und der voraussichtliche Mittelbedarf klar benannt sein, um im Fall eines Ausbruchs eine rasche Unterstützung der von Restriktionen betroffenen Betriebe zu ermöglichen.

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