Kreiswahlausschuss muss Wahlergebnis neu feststellen
Die Landesdirektion Sachsen hebt die Feststellung des Wahlergebnisses der Kreistagswahlen im Landkreis Vogtlandkreis auf. Der Kreiswahlausschuss muss das Wahlergebnis unverzüglich neu feststellen und bekanntmachen, damit der Kreistag wie geplant im Herbst seine Arbeit aufnehmen kann.
Zu einer Veränderung bei der Sitzverteilung oder der Reihenfolge der gewählten Kreistagsabgeordneten kommt es zwar nicht. Geändert werden muss hingegen die Reihenfolge von Ersatzpersonen. Hier kommt es zu Verschiebungen. Gemäß der Kommunalwahlordnung ist auch die Reihenfolge der gewählten Ersatzpersonen vom Kreiswahlausschuss festzustellen. Bei fehlerhafter Feststellung ist diese aufzuheben, eine Neufeststellung durchzuführen und deren Ergebnis erneut bekanntzumachen.
Bei einem Bewerber fehlte die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung, die vor der Wahl jeder Bewerber abgegeben muss. Dieser Bewerber hätte nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen und war deshalb im Nachgang zu streichen. Die auf ihn entfallenden Stimmen bleiben der Partei DSU, für die er angetreten ist, erhalten.