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Landeseigene Immobilien und Liegenschaften: Senat beschließt Bericht mit aktuellen Analyseergebnissen zum Portfolio

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Aus der Sitzung des Senats am 19. März 2019:

Der Senat hat heute den Bericht an das Abgeordnetenhaus mit den aktuellen Analyseergebnissen zum Portfolio der landeseigenen Immobilien und Liegenschaften beschlossen. Der von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz vorgelegte Bericht enthält eine Übersicht zum Vermögensbestand und aktuellen Stand der Kategorisierung beziehungsweise Clusterung (Stand: 31. Dezember 2018).

Die aktuelle Portfolioanalyse umfasst insgesamt 5.737 Objekte. Davon befinden sich 3.763 im Vermögen der Bezirke, 1.445 im Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds, 389 im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB), 91 im Vermögen der Hauptverwaltung und 30 im Vermögen der Gesellschaft für Stadtentwicklung gGmbH (GSE). Hinzu kommen 19 Flächen von der Vivantes GmbH und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die erstmals bei der Kategorisierung berücksichtigt wurden.

Der überwiegende Teil der Objekte befindet sich im Vermögen der Bezirke. Diese sind – neben dem eigenen Fach- und Finanzvermögen – als ehemalige Vermögensträger auch für das Treuhandvermögen zuständig. In Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte ist die Kategorisierung mit 99 Prozent nahezu abgeschlossen. In Reinickendorf und Lichtenberg wurden bereits 98 Prozent der Objekte kategorisiert. In den anderen Bezirken ist der Prozess unterschiedlich weit fortgeschritten: In Spandau wurden 85 Prozent erreicht, in Neukölln 84 Prozent, in Charlottenburg-Wilmersdorf 83 Prozent, in Marzahn-Hellersdorf 82 Prozent, in Pankow 65 Prozent, in Tempelhof-Schöneberg 53 Prozent, in Treptow-Köpenick 50 Prozent und in Steglitz-Zehlendorf 44 Prozent.

Senator Dr. Kollatz: „Die Ergebnisse des aktuellen Berichts zeigen, dass wir im Vergleich zum Vorjahr deutlich vorangekommen sind. Wir haben den Bestand um knapp 50 Objekte erweitert. Gleichzeitig wurde der Anteil der abgeschlossenen Kategorisierungen in den Bezirken um rund 20 Prozent auf 75 Prozent erhöht. Diese Entwicklung ist erfreulich. Daran müssen wir anknüpfen, um die Clusterung bis Ende dieses Jahres abzuschließen. Das erfordert von uns allen große Kraftanstrengungen, insbesondere von den Bezirken, die Nachholbedarf haben. Denn die Kategorisierung ist ein wichtiger Bestandteil unserer transparenten Liegenschaftspolitik. Diese ermöglicht uns eine bedarfsgerechte Steuerung. Wir tragen dafür Sorge, dass unsere sozial-, wirtschafts- und stadtentwicklungspolitischen Ziele in Einklang stehen mit der wachsenden Stadt. Ein weiterer wichtiger strategischer Schritt ist die Stärkung des Sondervermögens für die Daseinsvorsorge und die grundsätzliche Abkehr vom Grundstücksverkauf. Damit werden wir der stark gestiegenen Nachfrage, vor allem nach Wohnraum, Schulen und Kindertagesstätten, noch besser gerecht.“

Für 3.564 der 5.737 Objekte hat der Portfolioausschuss bereits einen Beschluss gefasst. Der Hauptanteil der bisher gefassten Beschlüsse entfällt mit 63,6 Prozent auf das Cluster Fachvermögen. Fachvermögen liegt vor, wenn der Nachweis für dessen dauerhafte Nutzung für fachliche Zwecke erbracht ist. 6,2 Prozent der Beschlüsse entfallen auf das Cluster Daseinsvorsorge I und 5,5 Prozent auf das Cluster der Daseinsvorsorge II. Ein Grundstück der Daseinsvorsorge I wird für den Zeitraum der nächsten fünf Jahre benötigt (Fachnutzung, Investitionsplanung), ein Grundstück der Daseinsvorsorge II für den Zeitraum der nächsten zehn Jahre. Der Anteil der Beschlüsse für das Cluster Vermarktungsperspektive I beträgt 13,8 Prozent. Auf das Cluster Vermarktungsperspektive II entfallen 6,8 Prozent der Beschlüsse. Der Anteil der Beschlüsse für das Cluster Vermarktungsperspektive III beläuft sich auf 2,6 Prozent. Ein Grundstück mit Vermarktungsperspektive I ist zum Verkauf an Dritte (Direktvergabe oder Bieterverfahren) geeignet. Hierbei handelt es sich überwiegend um Einfamilienhausgrundstücke sowie Arrondierungs- und Splitterflächen. Ein Grundstück mit Vermarktungsperspektive II liegt günstig und besitzt ein positives Wertpotenzial. Dient ein Grundstück der Daseinsvorsorge, die von Dritten – beispielsweise sozialen Trägern – geleistet wird, liegt Vermarktungsperspektive III vor. Diese Grundstücke eignen sich für Kindertagesstätten, für den Verkauf an städtische Wohnungsbaugesellschaften oder an Kultur- und Sozialeinrichtungen. Erfolgt die Vermarktung unter Nutzung eines konzeptorientierten Entwicklungsverfahrens, handelt es sich um ein Grundstück mit Entwicklungsperspektive. Der Anteil der Beschlüsse für dieses Cluster beträgt 1,5 Prozent.

Weitere Informationen zu den Liegenschaften des Landes Berlin und zur transparenten Liegenschaftspolitik sind im Internet abrufbar:
https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/liegenschaften/artikel.702616.php.

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