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LBEG erteilt Erlaubnis zur Suche nach Erdöl und Erdgas

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Die Neptune Energy Deutschland GmbH darf im Landkreis Leer nach Erdöl und Erdgas suchen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat dem Unternehmen jetzt eine Aufsuchungserlaubnis für ein etwa 82 km2 großes Feld erteilt. Es befindet sich in etwa in der Mitte des Landkreises Leer.

Bei der Prüfung des Erlaubnisantrags für das so genannte Feld „Leda“ hat das LBEG die Stellungnahme des Landkreises Leer berücksichtigt. Mit der Erlaubnis hat sich Neptune Energy Deutschland GmbH ab 1. September 2019 für fünf Jahre das alleinige Recht gesichert, in diesem Gebiet nach Erdöl und Erdgas suchen zu dürfen. Damit sind allerdings noch keine technischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Bohrungen, verbunden.

Nach Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis startet der Inhaber in der Regel erst einmal ein umfassendes Rechercheprogramm. Dazu gehört zum Beispiel das Sammeln bereits bestehender Bohrdaten oder von Gesteinsproben. Oft werden bereits vorhandene geowissenschaftliche Daten über den Untergrund analysiert.

Fällt eine solche Recherche positiv aus, kann das Unternehmen in einem zweiten Schritt Betriebspläne für technische Erkundungsmaßnahmen wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen, beim LBEG einreichen. Über diese Betriebspläne entscheidet das LBEG dann als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Dabei werden die betroffenen Gemeinden als Planungsträger und die in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z. B. Landkreise als untere Wasserbehörde) selbstverständlich beteiligt. Auch Umweltbelange wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht und Immissionsschutzrecht fließen in eine solche Entscheidung ein.

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