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LBEG verlängert Erlaubnis zur Suche nach Erdöl und Erdgas (NI)

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Die Wintershall DEA Deutschland AG darf im Erlaubnisfeld Unterweser bis zum 31. Juli 2021 weiter nach Kohlenwasserstoffen, also nach Erdöl und Erdgas, suchen. Die Berechtigung dafür hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) heute verlängert. Das Erlaubnisfeld Unterweser existiert bereits seit 2001, das Unternehmen ist seit 2015 Inhaber der Erlaubnis. Die Erlaubnis hat eine Größe von etwa 798 Quadratkilometern. Sie umfasst Flächen in den Landkreisen Osterholz, Rotenburg und Verden sowie das Gebiet der Stadt Bremen.

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Aufsuchungshandlungen müssen entsprechend dem Bundesberggesetz weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – beantragt werden.

Über solche Betriebspläne entscheidet das LBEG dann als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Dabei werden die betroffenen Gemeinden als Planungsträger und die in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z.B. Landkreise als untere Wasserbehörde) selbstverständlich beteiligt. Auch Umweltbelange wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht und Immissionsschutzrecht fließen in eine solche Entscheidung ein.

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