Im Prozess zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Rundfunkkommission damit beauftragt, bis zu ihrer Konferenz im Juni einen konkretisierten Reformvorschlag auszuarbeiten. „Am Ende werden wir den Vorschlag einer Gesamtbetrachtung unterziehen. Bis dahin sind noch eine ganze Reihe Fragen zu klären, von deren Beantwortung die Zustimmung aus Rheinland-Pfalz, aber sicher auch die vieler anderer Länder abhängt“, so die Ministerpräsidentin weiter. Eine Frage sei dabei, wie ein mögliches indexbasiertes Modell weiterhin durch die KEF geprüft werden könne und wie eine Über- oder Unterkompensation korrigiert werden könnte. „Ich möchte betonen: Der Reformprozess umfasst mehr als nur die Frage nach der Beitragshöhe. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass der heute gefasste Beschluss gleich mehrere Punkte enthält, die den Auftrag der Rundfunkanstalten betreffen, wie beispielsweise eine gemeinsame Plattformstrategie der Anstalten für ihre digitalen Inhalte.“
Mit Blick auf die Ende April anstehende Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Aus Ländersicht gilt weiterhin: Eine moderate Bedarfsanmeldung ist die Grundlage für jedes zukünftige Finanzierungsmodell und wichtig für die poltische und gesellschaftliche Beitragsakzeptanz. Die bislang von den Anstalten vorgelegten Einsparvorschläge sind ein erster Schritt, erfüllen aber noch nicht die im Oktober 2016 zum Ausdruck gebrachten Erwartungen. Leider lassen sie insbesondere auch die von der KEF wiederholt aufgezeigten Einsparpotenziale immer noch unberücksichtigt. Es braucht daher weitere Einsparanstrengungen – auch über 2021 hinaus.“
Hintergrund:
Als Teil des Reformprozesses haben die Länder mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits den Online-Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio überarbeitet. Weitere Reformschritte, die auch mögliche Anpassungen des Finanzierungssystems umfassen, werden derzeit zwischen den Ländern erarbeitet. Bis Ende 2020 beträgt die Höhe des Rundfunkbeitrags 17,50 Euro pro Wohnung und Monat.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen bis Ende April ihren Finanzbedarf für die Folgejahre bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten (KEF) anmelden. Die KEF gibt dann Anfang 2020 einen für die Länder weitgehend verbindlichen Vorschlag zur Beitragshöhe ab 2021 ab. Der Beitrag wurde seit 2009 nicht mehr erhöht, im Jahr 2015 sogar um 48 Cent gesenkt.