Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat angekündigt, ein Gesetz zu entwerfen, das mehr Rechtssicherheit im Bereich der Werbung durch sogenannte Influencer schaffen soll. Danach sollen sie nur solche Beiträge in sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen, für die sie eine wirtschaftliche Gegenleistung von einem Dritten erhalten, etwa von dem Hersteller eines präsentierten Produktes. Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack begrüßt das Vorhaben grundsätzlich, jedoch greift es ihr aus verbraucherpolitischer Sicht zu kurz. „Auch wenn keine Gegenleistung durch Dritte versprochen wurde, kann der kommerzielle Charakter eines Influencer-Beitrages gegenüber dem scheinbaren Handeln als Privatperson überwiegen. Dies betrifft etwa Fälle, in denen Influencer für Produkte werben, die sie selbst vertreiben“,
erklärte die Ministerin. Auf der heutigen (9. September) Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) kündigte sie eine Initiative auf Bundesebene an. „Wir wollen den Gesetzgeber vor allem dazu auffordern, neben der wirtschaftlichen Gegenleistung zusätzlich klare Kriterien festzulegen, die eine objektive Gesamtabwägung für oder gegen die Annahme einer Kennzeichnungspflicht für Influencer ermöglichen“
, so Sütterlin-Waack. Dazu könnten unter anderem zählen:
- die Anzahl der Follower,
- der mit Werbung erwirtschaftete Jahresumsatz,
- die ausdrückliche Nennung von Produktnamen,
- die Wiedergabe offizieller Werbeslogans des Herstellers oder
- die Verlinkung auf Herstellerseiten sowie auf Seiten, über die eine unmittelbare Kaufmöglichkeit besteht.
Damit sollen das erforderliche Maß an Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Konsumentscheidungen einerseits sowie die Freiheitsrechte der Influencer wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Berufsfreiheit andererseits möglichst ausgewogen in Einklang gebracht werden.
Hintergrund
Seit längerem herrscht erhebliche Rechtsunsicherheit, welche Beiträge in sozialen Medien durch Influencer als Werbung gekennzeichnet werden müssen, damit sie ihren Pflichten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gerecht werden. Aktuell sind einige Gerichtsverfahren prominenter Influencer anhängig. Die Kennzeichnungsplicht ist auch für Verbraucherinnen und Verbraucher von großer Relevanz, da sie dadurch vor etwaigen Irreführungen („unerlaubte Schleichwerbung“) geschützt werden sollen.