Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert.
Am 04. April 2019 ist es im KKU zu einem Stromausfall gekommen. Durch eine netzbetreiberseitige Schutzabschaltung (Reservenetzanschluss) und einer bestehenden Freischaltung (Hauptnetzanschluss) wurde die Eigenbedarfsversorgung des KKU unterbrochen und der Ersatzstromfall ausgelöst. Nach der AtSMV ist ein Ausfall eines Strangs der Eigenbedarfsversorgung nach Kriterium N (normal) 2.5.6 meldepflichtig. Durch das Ereignis war keine Gefährdung der Schutzziele zu besorgen.
Das Ereignis wird gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.