Start Allgemeines Ministerium erneuert Verbot für Himmelslaternen (ST)

Ministerium erneuert Verbot für Himmelslaternen (ST)

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Die Verwendung von sogenannten Himmelslaternen bleibt in Sachsen-Anhalt weiterhin verboten. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes hat dazu eine entsprechende Gefahrenabwehrverordnung erlassen, die am 24. April 2019 in Kraft tritt.

Bis zum ersten Verbot am 30. März 2009 waren die ursprünglich aus China stammenden Himmelslaternen bei besonderen Anlässen, zum Beispiel im Rahmen von Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, sehr beliebt. Dabei wurden die brennenden Papierlaternen vorrangig in den Abendhimmel geschickt. An der Gefährlichkeit hat sich nichts geändert. Die Verhütung von Bränden, die durch die Benutzung entstehen können, hat unverändert Priorität. Witterungslagen wie im vergangenen Sommer und die geografischen Besonderheiten Sachsen-Anhalts – großräumige land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die bei lang anhaltender Trockenheit eine hohe Brandgefahr aufweisen – sprechen für eine Aufrechterhaltung des Verbots.

Zuwiderhandlungen sind mit Geldbuße bedroht; hohe Bußgelder sind möglich. Gemeinden und Verbandsgemeinden können Ausnahmen zulassen.

Hintergrund:
Die bisherige Regelung tritt auf Grund bestehender gesetzlicher Regelungen nach zehn Jahren am 23. April 2019 automatisch außer Kraft.

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