Peter Strobel: „Die Umsetzung der geplanten Koalitionsprojekte trotz ungünstigeren Rahmenbedingungen ist möglich. Finanzielle Handlungsmöglichkeiten mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 und der alten Finanzplanung vollständig ausgeschöpft.“
Am Dienstag (10.09.2019) hat die Landesregierung den Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 beschlossen. Mit Blick darauf sagte Finanzminister Peter Strobel in der Landespressekonferenz: „Der nun vorgelegte Finanzplan ermöglicht die konsequente Umsetzung der begonnenen Koalitionsprojekte: Investitionsoffensive Saar, Saarlandpakt sowie Maßnahmen zur Stärkung der Standortattraktivität und zur weiteren Verbesserung der Lebensverhältnisse im Saarland. Die Finanzplanung zeigt aber auch auf, dass wir auch künftig Wege finden müssen, wie wir trotz der verschlechterten finanziellen Rahmenbedingungen Aufgaben effizient angehen können.“
Er ergänzte: „Wir müssen mit Blick auf die kommenden Jahre den Spagat zwischen Investieren und Konsolidieren schaffen – und das trotz Schuldenbremse. Die Anforderungen an eine solide und zukunftssichere Haushaltsführung nehmen zu. Gerade wenn wir die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit unseres Landes einerseits stärken und andererseits die Sanierungshilfen sichern wollen. Deshalb werden wir auch weiterhin solide wirtschaften.“
In diesem Zusammenhang betonte der Minister: „Wir halten nicht nur die Schuldenbremse ein, sondern leisten auch eine jahresdurchschnittliche Nettoschuldentilgung von 80 Mio. Euro, wie es das Sanierungshilfengesetz fordert. Darüber hinaus ergreifen wir auch in erheblichem Umfang Maßnahmen zur Stärkung der Finanzkraft.“
Um dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse Rechnung tragen zu können und damit auch die negative demographische Entwicklung zu begrenzen, sei ein Gegensteuern mehr denn je notwendig.
„Die Maßnahmen zur Steigerung von Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit im Saarland sind aus heutiger Sicht eine enorme Kraftanstrengung für das Land. Sie tragen aber dazu bei, dass wir wanderungsbedingte Einnahmenverluste aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich begrenzen können. Dazu zählen im Finanzplanungszeitraum unter anderem die Investitionsoffensive Saar, der Saarlandpakt sowie eine beachtliche Zahl von Einzelmaßnahmen zur weiteren Attraktivitätssteigerung des Landes. Hierzu gehören auch die kürzlich getroffenen Maßnahmen im Personalbereich.“
Vor dem Hintergrund der schlechten Entwicklung der Einnahmen stellt die Umsetzung der Koalitionsprojekte den Landeshaushalt vor besondere Herausforderungen. Bei den steuerabhängigen Einnahmen musste die geltende Finanzplanung aufgrund der schwächelnden Konjunktur und absehbarer bundesgesetzlicher Steuerrechtsänderungen nach unten angepasst werden. In den Jahren 2021 und 2022 liegen die steuerabhängigen Einnahmen um 87 bzw. 125 Mio. Euro unter der letzten Finanzplanung. Der Erfolg der Konsolidierungsmaßnahmen auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse drückt sich in den Zahlen der neuen Planung deutlich aus:
Im Jahr 2019 tilgt das Saarland planmäßig seine Schulden. Das strukturelle Defizit, welches im Jahr 2010 noch rund 1,25 Mrd. Euro betrug, wird im Jahr 2020 gemäß beschlossenem Haushaltsplan vollständig abgebaut sein.
Deshalb mahnte der Finanzminister an: „Kernanliegen der saarländischen Haushaltspolitik 2019-2023 muss es sein, den Erhalt der Sanierungshilfen dauerhaft durch eine zurückhaltende und umsichtige Ausgabenpolitik zu sichern.“
Angesichts der Konsolidierungsnotwendigkeiten müsse man frühzeitig Vorkehrungen ergreifen, um die entstandenen globalen Minderausgaben für die Jahre 2021 bis 2023 aufzulösen. Dazu plane man, zeitnah gemeinsam mit den Ressorts Wege zu erarbeiten, wie Aufgaben effizienter und ggf. unter Nutzung der Digitalisierung erledigt werden können.
„Die kommenden Jahre erfordern einen intelligenten Einsatz der knappen Haushaltsmittel. Es werden keine Zeiten für Denkfaule“, so Strobel abschließend.