Start Allgemeines Nach Tötungsdelikt in Saarbrücken (SL)

Nach Tötungsdelikt in Saarbrücken (SL)

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Saarbrücken. Nach dem Tötungsdelikt vom Sonntag (14.04.2019) in Saarbrücken hat der Haftrichter gegen den tatverdächtigen 22 Jahre alten afghanischen Staatsangehörigen Haftbefehl wegen Verdacht des Totschlags erlassen.

Der Mann war nach der Tat (14.04.2019, 21:55 Uhr) am Sonntagabend zunächst von der Tatörtlichkeit Saarbrücken Rotenbühl geflüchtet. Anschließend suchte er einen Bekannten in Saarbrücken Burbach auf und bedrohte diesen, woraufhin dieser die Polizei verständigte.

Im Rahmen der Fahndung konnte der Tatverdächtige von einem Streifenkommando in der Frankenstraße angetroffen und festgenommen werden.
Aufgrund der zwischenzeitlich durchgeführten Ermittlungen als auch der Spurenlage, gilt der 22-Jährige als dringend tatverdächtig, den 23-jährigen Afghanen getötet zu haben.

Die Obduktion ergab, dass zahlreiche Messerstiche im Bereich des Oberkörpers todesursächlich waren. Zu Motiv und Tathergang macht der 22-Jährige derzeit keine Angaben.
Der Haftrichter erließ im Anschluss an die Vorführung Haftbefehl wegen Totschlags. Der Tatverdächtige wurde in die JVA Saarbrücken verbracht.

Die Ermittlungen dauern an.

 

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