Magdeburg. Sachsen-Anhalt fördert anerkannte Beraterinnen und Berater, die landwirtschaftliche Unternehmen dabei unterstützen, das Tierwohl in den Ställen zu verbessern. Beratungsunternehmen mit fachlich geeigneten und staatlich anerkannten Beraterinnen und Berater können Fördermittel beantragen. Damit wird es für die Landwirtinnen und Landwirte im Land leichter, Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
„Wir haben ein gemeinsames Ziel: mehr Tierwohl in unseren Ställen. Wir wollen eine Tierhaltung, die sich an den Bedürfnissen der Nutztiere orientiert. Das ist am Ende nicht nur gut für die Tiere, sondern auch die Umwelt und uns Menschen. Unsere Betriebe brauchen dafür guten Rat von anerkannten Expertinnen und Experten. So können sich zukunftsfähig aufstellen. Deshalb haben wir klar definiert, welche Voraussetzung die Beraterinnen und Berater haben müssen. Und wir fördern in diesem Jahr mit insgesamt 300.000 Euro die Beratung im Bereich des Tierwohls.“, erläutert Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert das Anliegen der neuen Berateranerkennungsverordnung und Beratungsförderung. „Bis Anfang 2020 soll zudem die Förderung ausgeweitet werden und es soll mehr Geld im Fördertopf sein. Leistungen in weiteren Bereichen wie beispielsweise die Anpassung an den Klimawandel, der Erhalt der biologischen Vielfalt und Düngung werden dann ebenfalls finanziell unterstützt“, kündigt die Ministerin an.
Die Förderung der landwirtschaftlichen Beratung und die Anerkennung der Beraterinnen und Berater stehen seit 1997 im Landwirtschaftsgesetz Sachsen-Anhalt. Mit der Umsetzung der Richtlinien und der Verordnung ist die Grundlage dafür geschaffen, dass sich die Landwirtschaftsbetriebe durch vom Land anerkannte Beratungskräfte und mithilfe der Landesförderung beraten lassen können. Ein Zuschuss bis zur Höhe von 90 Prozent der Kosten pro Beratungsstunde (maximal 120 Euro) ist möglich. Insgesamt ist die Höhe der Zuwendung auf 1.500 Euro je Beratungsdienstleistung begrenzt.
In den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen“ (kurz: Richtlinien landwirtschaftliche Beratungsförderung) wird die Beratung zur Verbesserung des Tierwohls vom Land mit GAK-Mitteln gefördert.
Mit der neu gefassten „Verordnung über die Anerkennung von landwirtschaftlichen Beratungskräften (Berateranerkennungsverordnung)“ wird gewährleistet, dass nur fachlich geeignete Beraterinnen und Berater im Rahmen der geförderten Beratung tätig werden.
Hintergrund:
Anträge zur Beratungsförderung können beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/ eingereicht werden. Die Antragsunterlagen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/Profilinet_ST_P/public/Hilfe/Info/ST19_BeratFP_Antrag.pdf
Die Anerkennung als Beratungskraft nach der neuen Berateranerkennungsverordnung erfolgt auf Antrag für den Zeitraum von fünf Jahren und ist zudem für mehrere Kategorien und Beratungsschwerpunkte möglich.
Es sind der Abschluss eines Hochschulstudiums sowie der Besuch der durch die Landesbehörden angebotenen Fortbildungen zu landesspezifischen Inhalten erforderlich. Zudem müssen die angehenden Beratungskräfte eine beratungsmethodische Qualifikation und mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung nachweisen. Weiterhin ist eine Mindestanzahl an Fortbildungen im Anerkennungszeitraum für alle Beraterinnen und Berater festgeschrieben.
Beraterinnen und Berater, die bereits auf der Liste der ausgewählten Beratungskräfte nach dem bisherigen Beratererlass veröffentlicht sind, können in einem vereinfachten Verfahren bis zum 30. Juni 2020 nach der neuen Verordnung gebührenfrei anerkannt werden. Dieses vereinfachte Verfahren wird von den potenziellen Beratungskräften bereits gut angenommen. Der zuständigen Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) liegen schon viele Anträge vor.