Start Verbraucherschutz Neue Koordinierungsstelle soll Patientenrechte im Land Brandenburg stärken

Neue Koordinierungsstelle soll Patientenrechte im Land Brandenburg stärken

252

Patientenvertreterinnen und –vertreter erhalten mehr Unterstützung: Die Landesarbeitsgemeinschaft „Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Brandenburg“ e.V. (kurz: LAG-SH Brandenburg) richtet eine Koordinierungsstelle zur Stärkung der Patientenrechte ein. Das Gesundheitsministerium fördert das neue Projekt mit rund 60.000 Euro pro Jahr aus Mitteln des Landeshaushalts 2019/2020. Brandenburg ist damit nach Nordrhein-Westfalen und Bayern das dritte Bundesland, das eine solche Koordinierungs- und Vernetzungsstelle der Patientenbeteiligung fördert.

Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij erklärte: „Wir wollen die Patientenvertretung in Brandenburg stark machen. Wir brauchen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter, die mit viel Engagement und Durchsetzungskraft die Patienteninteressen vertreten, zum Beispiel gegenüber Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Der weitaus überwiegende Anteil macht das ehrenamtlich. Dieses wichtige Ehrenamt verdient mehr Unterstützung. Deswegen fördern wir in Brandenburg die Arbeit der Koordinierungsstelle.“

Astrid Wegner, 1. Vorsitzende der LAG-SH, sagte: „Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter sind Experten in eigener Sache. Viele von ihnen sind selbst chronisch krank oder haben eine Behinderung. In Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeverbänden organisieren sich Patienten, um ihre Interessen besser durchsetzen zu können. Das ist im Gesundheitssystem kein leichtes Unterfangen angesichts der starken Gegenspieler dort. Patienten haben aber Rechte, die ernst genommen werden müssen. Wir tragen Wissen zusammen und wollen die medizinische Versorgung verbessern. Dafür sind aber eine gute Vernetzung und der regelmäßige Austausch zwischen den einzelnen Gruppen notwendig. Es gilt also zusätzlich zu der Unterstützung von ehrenamtlicher Tätigkeit in der Patientenvertretung auch eine landesweite Vernetzung der Strukturen zu ermöglichen.“

Die Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung soll Ansprechpartner in Fachfragen sein, Informationsmaterial und Schulungsangebote vorhalten und Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Organisationen übernehmen. Die Koordinierungsstelle unterstützt ehrenamtliche Patientenvertreterinnen und -vertreter und informiert auch interessierte Bürgerinnen und Bürger, die es vielleicht einmal werden möchten.

Hintergrund

Die Aufgaben und Rechte von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten sind im §140f SGB V gesetzlich geregelt. Danach sind für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen in Fragen, die die Versorgung betreffen, zu beteiligen.

Patientenvertretung findet in Ausschüssen und Gremien sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene statt. Die in der Patientenbeteiligungsverordnung benannten maßgeblichen Organisationen (der Deutsche Behindertenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) haben ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA ist oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.

Benannt werden die Patientenvertreter/innen von den in der Patientenbeteiligungsverordnung anerkannten Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen. Diese treffen die zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen Aufgaben nach § 140f SGB V erforderlichen Entscheidungen im Koordinierungsausschuss der Patientenvertretung auf Bundesebene. So wird insbesondere einvernehmlich über Akkreditierung und Benennung von Patientenvertreter/innen entschieden. Das bedeutet auch für die Landesebene einen zusätzlichen Abstimmungs- und Vernetzungsbedarf.

Die LAG-SH Brandenburg ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen im Land Brandenburg. Sie wurde im April 1991 gegründet.

Vorheriger ArtikelNiedersachsens Sozialministerin nimmt Online-Petition entgegen (NI)
Nächster ArtikelEU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch wird fortgesetzt!