Heute hat die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach für das Land Berlin mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und privaten Anbietern den neuen Berliner Rahmenvertrag für die Eingliederungshilfe gemäß § 131 SGB IX (BRV SGB IX) geschlossen. Dieser Rahmenvertrag ist die Grundlage für die mehr als 1.000 Einzelverträge, die das Land mit den Anbietern von Leistungen für Menschen mit Behinderungen abschließt.
Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben sich die Verbände und der Senat das gemeinsame Ziel gesetzt, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dabei werden die Bedürfnisse der Leistungsberechtigten und deren Ziele viel stärker als bisher im Mittelpunkt stehen. Bislang richteten sich die gewährten Leistungen nach der Art der Behinderung und der Wohnform. Dies wird jetzt aufgegeben. Die neue Leistungsstruktur ist der Rahmen für individuelle und passgenaue Leistungen, für inklusive Angebote. Der Zugang zu diesen Leistungen wird für Menschen mit Behinderungen erleichtert. Bewährte Angebote bleiben dabei gleichwohl erhalten.
Senatorin Elke Breitenbach erklärt: „Mit Abschluss dieses Vertrages sorgen wir für Rechtssicherheit und schaffen gemeinsam die Voraussetzung dafür, dass die Menschen mit Behinderung in Berlin auch über das kommende Jahr hinaus ihre Leistungen erhalten können und ihre Lebenssituation verbessert wird. Möglich wird dies durch die Vereinbarung einer Übergangsklausel im BRV SGB IX, die dem Land Berlin und den Leistungsanbietern Raum gibt, die über 1.000 Einzelverträge nach neuem Recht auszuhandeln. Dieser Systemwechsel braucht Zeit. Es ist uns gemeinsam mit den Verbänden gelungen, den Grundstein für den Wandel zu legen. Ich danke allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.“
Zum 1.1.2020 wird die dritte Reformstufe * des Bundesteilhabegesetzes in Kraft treten.
Mit der heutigen Unterzeichnung des neuen Berliner Rahmenvertrages SGB IX ist das Land mit der Umsetzung des BTHG ein großes Stück weiter gekommen. Bis der endgültige Wechsel in das neue Leistungssystem erfolgen kann, bleiben gleichwohl noch Detailfragen zu klären.
- In dieser Stufe werden die Leistungen für Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe herausgelöst und in ein eigenes Leistungsrecht im SGB IX überführt.