Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Kleines Geld für Projekte mit großer Wirkung“
Auf der Grundlage der im Sächsischen Staatshaushalt bereitgestellten Mittel bietet die Kulturstiftung ab sofort auch die Möglichkeit einer schnellen und unkomplizierten Förderung von kleineren Projekten, die im Freistaat Sachsen, vor allem auch in ländlichen Räumen, im Bereich Kunst und Kultur kurzfristig realisiert werden sollen. Antragsteller können nun mit vergleichsweise geringem Aufwand und außerhalb der üblichen Antragsfristen eine Förderung in Höhe von maximal 5.000 Euro erhalten. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Förderung bis zu 10.000 Euro möglich. Für 2019 wird mit einem Gesamtbudget von bis zu 200.000 Euro im neuen Kleinprojektefonds geplant.
Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange begrüßt diesen neuen Förderfonds: „Viele Projekte in Kunst und Kultur brauchen nur ein kleines Geld, um eine große Wirkung auszulösen. Wir wollen solche Vorhaben vor allem im ländlichen Raum stärker unterstützen. Deshalb haben wir uns mit der Kulturstiftung für diesen Fonds für Kleinprojekte entschieden. Bearbeitung und Bewilligung der Anträge sollen schnell und verwaltungsarm ablaufen, damit die Mittel zügig dort ankommen, wo sie benötigt werden. Mit dieser umgehenden Finanzhilfe versetzen wir die Akteure von Kunst und Kultur vor allem der freien Szene in die Lage, schnell auf aktuelle Anlässe und auf besonderen Bedarf mit einem besonderen Projekt zu reagieren. Damit können Kunst und Kultur unmittelbarer wirken.“
Im laufenden Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gewährt werden, sofern die zu fördernde Einrichtung sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befindet oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates, der Kulturräume oder Kommunen finanziert wird. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten.
Bewerbungen sind ab sofort formlos per Post oder E-Mail an kontakt@kdfs.de möglich und sollten mindestens einen Monat vor dem geplanten Beginn des Projekts bei der Kulturstiftung eingehen. Jeder Förderantrag muss eine genaue Beschreibung des Vorhabens sowie Angaben zum Zeitraum der Durchführung, zum Ort, die Antragssumme und die Gesamtausgaben des Kleinprojekts beinhalten. Weitere Informationen zu den Zuwendungsbestimmungen stellt die Kulturstiftung hier zu Verfügung.