Start Politik Neuregelung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NI)

Neuregelung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NI)

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Das Niedersächsische Glücksspielgesetz soll neu geregelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das neue Gesetz soll für besseren Schutz vor Spielsucht sorgen und das Auswahlverfahren für die rund 1900 Spielhallen in Niedersachsen neu regeln.

Der Glücksspielstaatsvertrag sieht seit 1. Juli 2012 einen Mindestabstand zwischen Spielhallen vor, außerdem sind mehrere Spielhallen unter einem Dach – so genannte Mehrfachkomplexe – verboten. In Niedersachsen wurde seitdem ausgelost, welche Spielhallen in einem solchen Konkurrenzverhältnis weiter bestehen dürfen und welche nicht. Dieses Losverfahren hatte für heftige Kritik seitens der Glücksspielbranche gesorgt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diese Praxis schließlich untersagt.

In dem jetzt vorgelegten Glücksspielgesetzentwurf wird das bislang praktizierte Losverfahren durch ein neues Auswahlverfahren ersetzt. Künftig soll anhand nachvollziehbarer Kriterien entschieden werden, welche Spielhallen weiter betrieben werden dürfen. Frühere Auswahlentscheidungen, die im Losverfahren getroffen worden waren, sollen korrigiert werden.

Der Gesetzentwurf sieht folgende abgestufte Kriterien vor:

1. Selbstverpflichtung von Spielhallenbetreibern, auf die nach der Spielverordnung zulässige Aufstellung von Geldspielgeräten in Zweiergruppen zu verzichten

2. Selbstverpflichtung von Spielhallenbetreibern, ein Rauchverbot in der Spielhalle zu verhängen

3. Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen

4. Abstand zu Alkohol ausschenkenden Gaststätten

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Wir wollen eine rechtssichere und praktikable Alternative zum bisherigen Losverfahren. Deshalb setzen wir auf klar definierte, sachliche Kriterien. Diese Kriterien sorgen für einen besseren Schutz der Spielenden. Gleichzeitig erhöhen sie die Planungssicherheit für Spielhallenbetreiber.“

Darüber hinaus soll zum Schutz der Spielenden ein landesweites Sperrsystem für Spielhallen eingeführt werden. Spielsüchtige oder Spielsuchtgefährdete sollen in eine Sperrdatei eingetragen werden. Ihnen ist dann der Zutritt zu Spielhallen in Niedersachsen verboten. Spielhallenbetreiber sollen verpflichtet werden, an diesem Sperrsystem teilzunehmen und Kunden beim Einlass in die Spielhalle zu kontrollieren. Mit diesem Sperrsystem kommt Niedersachsen Forderungen der Suchthilfe nach.

Minister Althusmann: „Ein bundesweites Sperrsystem würde einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten. Da der Glücksspielstaatsvertrag dies aber derzeit nicht zulässt, wollen wir mit einer solchen Vorgabe im Landesrecht ein maßgebliches Signal setzen. Das Niedersächsische Glücksspielgesetz könnte Vorbildcharakter für andere Länder haben und die Schaffung einer bundesweiten Sperrdatei beschleunigen.“

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine neue Härtefallregelung vor. Auf Antrag soll danach den Spielhallenbetreibern der Betrieb einer weiteren Spielhalle erlaubt werden können, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird oder mehrere Spielhallen unter einem Dach betrieben werden. Dies gilt für einen Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2021. Auswirkungen von Hallenschließungen, wie etwa der Verlust von Arbeitsplätzen, würden so abgefedert.

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