Start Politik Neuregelung zu Mietzuschüssen in Berlin erfolgreich (BE)

Neuregelung zu Mietzuschüssen in Berlin erfolgreich (BE)

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Am 1. Januar 2018 trat im Land Berlin eine Neuregelung zu den Kosten für Unterkunft und Heizung in Kraft. Die Ausführungsvorschrift Wohnen (AV-Wohnen) regelt, in welcher Höhe die Kosten für Unterkunft und Heizung für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II, SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Jobcentern und den Sozialämtern übernommen werden. Insgesamt betrugen die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2018 in Berlin knapp 1,5 Mrd. Euro und damit gut 22,8 Mio. Euro weniger als im Jahr 2017.

Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach bilanziert: „Nach gut einem Jahr ist deutlich: Die Neuregelung ist erfolgreich. Viele Änderungen in der AV-Wohnen haben Entlastungen für die betroffenen Haushalte und auch für die Haushaltskasse des Landes Berlin gebracht. Insgesamt liegen jetzt 64,7 % aller Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II mit ihren Mieten innerhalb der Richtwerte. 178 weniger Haushalte mussten umziehen. Die Zahl der Alleinerziehenden, deren Miete jetzt innerhalb der Richtwerte liegt, hat sich verdreifacht. Das freut mich besonders. Je größer die Familie ist, umso eher wird die Miete vollständig anerkannt.

Das alles sind gute Ergebnisse. Unsere Anhebung der Mietzuschüsse und die weiteren Veränderungen der AV-Wohnen zeigen positive Wirkung. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Mieten in Berlin sorgen wir so dafür, dass auch Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, in ihren Wohnungen bleiben oder eine Wohnung anmieten können. Dies ist ein ganz wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Wohnungslosigkeit.

Künftig werden wir unseren Blick stärker auf die Paarhaushalte richten müssen. Hier brauchen wir Verbesserungen. Unser Ziel ist auch, den Neuvermietungszuschuss für die Menschen weiter zu erhöhen, die schon länger wohnungslos sind. Jetzt beträgt er schon 20 % über dem Richtwert. Und wir wollen gemeinsam mit den sozialen Wohnhilfen der Bezirke und den Jobcentern die Fälle von teuren gewerblichen Unterbringungen zugunsten der Anmietung von eigenem Wohnraum reduzieren.“

Die wichtigsten Ergebnisse des Jahres 2018 sind:

  • Im Dezember 2017 lag nur knapp weniger als die Hälfte der Mieten von SGB-II-Leistungsberechtigten innerhalb der Richtwerte. 2018 waren es fast 65 %. Das heißt konkret, dass im Jahr 2018 ca. 31.000 Bedarfsgemeinschaften von der Erhöhung der Richtwerte profitierten.
  • Bei Alleinerziehenden lagen 2017 nur 3.750 Fälle innerhalb der Richtwerte. Jetzt liegen die Mieten von 11.700 Alleinerziehenden mit einem Kind – insgesamt 60,2 % – innerhalb der Richtwerte. Das ist eine Verdreifachung im vergangenen Jahr.
  • Neu ist auch der sogenannte Umzugsvermeidungszuschlag. Wenn die prognostizierten Kosten eines Umzugs höher sind als die jetzige Miete, braucht es keine Kostensenkung. Das betraf 2018 fast 14.900 Fälle. Die Menschen konnten in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben. Ihre vollständige Miete wird weiterhin übernommen.
  • Von Härte- und Sonderfällen und dem Umzugsvermeidungszuschlag profitieren insgesamt 20.900 Bedarfsgemeinschaften im SGB II. Für sie gab es keine Kostensenkung. Für die betroffenen Familien wird weiterhin die volle Miete übernommen, obwohl ihre Miete über dem Richtwert liegt. Damit sind diese Regelungen wichtige Instrumente gegen Verdrängung.
  • Es wurden viel weniger Kostensenkungsverfahren durchgeführt (-26,7 %). Die Zahl der Umzüge ist aufgrund von Kostensenkungsverfahren im Vergleich zum Vorjahr von 481 auf 303 (- 37 %) gesunken.

Ausführliche Informationen zur AV-Wohnen im Internet unter:
www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hartz-iv/av-wohnen/

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