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Nicht zugelassenes Biozid in zwei Geflügelmastbetrieben (NW)

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Einsatz von nicht zugelassenem Biozid in zwei nordrhein-westfälischen Geflügelmastbetrieben: Keine Gesundheitsrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Das in Deutschland nicht zugelassene Biozid „Dutrirock Bedding Powder“ ist von einem niederländischen Unternehmen an zwei Geflügelmastbetriebe in Nordrhein-Westfalen geliefert und dort verwendet worden. Biozide werden in die Einstreu eingearbeitet, um Salmonelleninfektionen zu verhindern. Die nordrhein-westfälischen Betriebe, die dieses Biozid eingesetzt hatten, wurden kurzfristig gesperrt.

Das Amt für Risikobewertung und Forschung in den Niederlanden kommt auf der Grundlage von Gutachten der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA aus den Jahren 2007 und 2015 zu dem Schluss, dass keine Risiken für die Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei einem Einsatz des Mittels vorliegen.

Auf Grundlage dieser Bewertung und nach erfolgten Untersuchungen können die Masthähnchen nun wie vorgesehen zur Schlachtung in die Niederlande verbracht werden. Die Verbringung wird von den zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen überwacht.

Das Verbraucherschutzministerium hat die zuständigen Veterinärbehörden in Nordrhein-Westfalen angewiesen, ab sofort bei den Schlachtgeflügeluntersuchungen verstärkt auf den Einsatz solcher nicht zugelassenen Biozide zu kontrollieren.

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