Start International Niederländisches Erdgasprojekt bei Borkum (NI)

Niederländisches Erdgasprojekt bei Borkum (NI)

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Das Unternehmen ONE-Dyas B.V. möchte im niederländischen Teil der Nordsee an der Grenze zu Deutschland Erdgas gewinnen (Projekt „Gaswinning N05-A“). Dafür ist die Errichtung einer Erdgas-Plattform, die Durchführung von Tiefbohrungen und die Verlegung einer Rohrleitung notwendig. Die Lagerstätte befindet sich mehrere Kilometer nordwestlich von Borkum. ONE-Dyas plant auch Bohrungen von der Plattform aus bis in den deutschen Teil der unterirdischen Lagerstätte, so dass es sich um ein grenzüberschreitendes Projekt mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) handelt.

Aktuell läuft unter Federführung des niederländischen Ministeriums für Wirtschaft und Klima das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben. In das Verfahren ist auch das Landesamt für Bergbau Energie und Geologie eingebunden. Es koordiniert als zuständige Behörde das Beteiligungsverfahren auf deutscher Seite.

So liegt in einem ersten Schritt seit vergangenem Freitag bis 19. September 2019 in der Stadt Borkum und der Gemeinde Krummhörn der Plan für die Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich zur Einsichtnahme aus.

In dem Plan wird beschrieben, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird und welche Auswirkungen durch das Projekt möglicherweise zu erwarten sind. Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 19. September dieses Jahres Zeit, Anregungen, Einwende und Stellungnahmen zu den Unterlagen gegenüber der verfahrensführenden niederländischen Behörde abzugeben.

Darüber hinaus lädt das Unternehmen gemeinsam mit der niederländischen Behörde die Öffentlichkeit für den 4. September zu einer Informationsveranstaltung in der Stadt Borkum, von 19 bis 21 Uhr in der Kulturinsel, ein.

Allgemeine Informationen, Antworten auf „Häufig gestellte Fragen“ und die Unterlagen zum Projekt finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.gemsnordsee.de/

Hintergrund Umweltverträglichkeitsprüfung:

Im Rahmen einer UVP wird geprüft welche Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesundheit, die Landschaft, die Natur, den Boden und das Wasser durch ein Vorhaben zu erwarten sind. Es muss vom Vorhabensträger dargelegt werden, wie diese nach Möglichkeit vermieden oder reduziert werden können.

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