Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Vereine, in denen viele Ehrenamtliche tätig sind, klagen über das als sehr bürokratisch empfundene Datenschutzrecht. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Landesregierung heute beschlossen, eine Bundesratsinitiative unter Federführung des Wirtschaftsministeriums zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf den Weg zu bringen.
„Ein hohes Datenschutzniveau hat für Gesellschaft und Wirtschaft eine große Bedeutung und muss gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen standhalten. Dabei jedoch oft überwiegend ehrenamtlich organisierte Vereine oder kleine Unternehmen zu überfordern, kann nicht Sinn der Sache sein. Hier muss sorgfältig zwischen Kosten und Nutzen abgewogen werden“, sagt Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann. „Deshalb fordern wir mit unserer Bundesratsinitiative eine maßvolle Entlastung von den Anforderungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts, ohne dabei sinnvolle Sicherheitsbedenken außer Acht zu lassen.“
Eine konkrete Forderung der Initiative ist, die verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht schon ab einer Anzahl von zehn Personen, die im Datenverarbeitungsbereich tätig sind, vorzusehen. So sollen insbesondere kleine Unternehmen entlastet werden. „Diese Bestimmung stellt zudem einen nationalen Alleingang dar, durch den deutsche Unternehmen gegenüber Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten mit mehr Bürokratie belastet werden. Vielmehr müssen wir Europarecht nur 1:1 in deutsches Recht umsetzen, anstatt mit 150-prozentiger Umsetzung über das Ziel hinauszuschießen“, so Althusmann. Auch für Vereine und überwiegend ehrenamtlich tätige Organisationen soll es Ausnahmen von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten geben. Weiterhin fordert die Bundesratsinitiative, wettbewerbsrechtliche Abmahnwellen durch eine eindeutige gesetzliche Klarstellung zu verhindern.
Die Initiative soll in die nächste Sitzung des Bundesrats eingebracht werden.