Start Verbraucherschutz Pauschalreisende müssen wirkungsvoll vor der Insolvenz großer Reiseunternehmen geschützt werden (BY)

Pauschalreisende müssen wirkungsvoll vor der Insolvenz großer Reiseunternehmen geschützt werden (BY)

276

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich fordert eine Anhebung der Summe, bei der Versicherer ihre jährlichen Gesamtleistungen bei Insolvenzen von Reiseunternehmen deckeln können. Eisenreich: „Pauschalreisende müssen wirkungsvoll vor der Insolvenz großer Reiseunternehmen geschützt werden. Eine Insolvenzsicherung, die den Reisenden teilweise auf seinen Kosten sitzen lässt, verfehlt ihren Zweck. Ein ‚Sicherungsschein‘ darf sich nicht als ‚Scheinsicherung‘ entpuppen.“

Nach geltendem Recht könne die Absicherung der Reisenden auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr des Versicherers begrenzt werden, erklärt der Justizminister weiter. Diese Deckelung gelte für die Summe der Leistungen an alle bei einem Versicherer abgesicherten Reisekunden. Die Begrenzung könne also auch eingreifen, wenn mehrere Reiseunternehmen innerhalb eines Geschäftsjahres insolvent werden und dadurch insgesamt die Grenze von 110 Millionen € überschritten werde. „Bei der Festlegung dieser Summe hatte der Gesetzgeber frühere Insolvenzschäden im Blick, die noch deutlich niedriger waren als heute. Der höchste Schadensfall lag damals bei 30 Millionen Euro. Die Thomas-Cook-Pleite zeigt aber: Heute können bei demselben Versicherer weit höhere versicherte Schäden in einem Geschäftsjahr entstehen, auch jenseits der 110 Millionen Euro.“ Darauf, dass auch im aktuellen Fall höhere Schäden zu erwarten sind, deuten jedenfalls Verlautbarungen des Versicherers der Reisen der deutschen Thomas Cook hin.

„Wir müssen die 110-Millionen-Grenze korrigieren und an die heutigen wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen. Pauschalreisende müssen künftig besser geschützt sein. Auch das europäische Recht fordert eine wirksame Sicherung; diese muss gewährleistet werden. Hier ist der Bund in der Pflicht. Deshalb werde ich das Thema auch zur Erörterung bei der kommenden Justizministerkonferenz anmelden“, so Eisenreich abschließend.

Vorheriger ArtikelLittle Home darf nicht im öffentlichen Straßenraum bleiben (NI)
Nächster ArtikelFÜRACKER LEHNT GEMEINSAME EUROPÄISCHE EINLAGENSICHERUNG AB (BY)