Start Politik Pflege der Eltern darf nicht zum Armutsrisiko werden (SH)

Pflege der Eltern darf nicht zum Armutsrisiko werden (SH)

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KIEL. Gesundheitsminister Heiner Garg hat den heute (14.8.) vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe, das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz, begrüßt. Gleichzeitig wies der Minister daraufhin, dass er die Initiative für längst überfällig halte. Minister Garg betont: „Die finanzielle Belastung einer älter werdenden Gesellschaft muss gerecht verteilt werden. Die Pflege der eigenen Eltern oder naher Angehöriger darf nicht zu einem Armutsrisiko von Familien führen.“ Im Rahmen einer Bundesratsinitiative hatte Schleswig-Holstein den Bund entsprechend bereits im Frühjahr aufgefordert, den Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit neu zu regeln.

Die schleswig-holsteinische Initiative zielte darauf ab, das richtige Maß zwischen Verantwortung und Entlastung zu bestimmen: „Uns war wichtig, Familien bis zu einem mittleren Einkommen zu schützen und unterhaltspflichtige Kinder überhaupt erst heranzuziehen, wenn ihre Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigen. Insofern begrüße ich, dass der Bund diese Forderung aufgegriffen hat. Es ist gut, dass sich nun etwas tut“, so Minister Garg.

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, das heißt, zusammen mit den Einkünften der Pflegebedürftigen werden die Kosten einer Heimunterbringung oftmals nicht vollumfänglich gedeckt. In der Folge muss beim Sozialamt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden, welche nach dem sogenannten Nachranggrundsatz aber nur gewährt wird, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Bedarf zu decken. In einem ersten Schritt werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Leistungsberechtigten geprüft; sofern nicht sämtliche Kosten gedeckt werden können, werden die Kinder von pflegebedürftigen Eltern im Rahmen einer Unterhaltsüberprüfung zur Deckung der Heimkosten herangezogen.

Dieses Nachrangprinzip oder der Grundgedanke der familiären Einstands- und Unterhaltspflicht ist ein Wesensmerkmal von steuerfinanzierter Sozialleistung im Sozialrecht.

Zugleich besteht aber das Problem, dass Pflegebedürftige aus Sorge, ihrer Familie zur Last zu fallen, von einer Beantragung von Leistungen gegenüber dem Sozialamt absehen und in Armut leben. Mit dem Antrag will Schleswig-Holstein diese Situation für Angehörige und Pflegebedürftige verbessern.

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